Sachverhalt:
Die Niedersächsische Landesregierung hat zum
01.08.2018 die Beitragsfreiheit für Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet
haben und den Kindergarten besuchen, eingeführt. Die Beitragsfreiheit ist für
acht Stunden an fünf Tagen in der Woche gesetzlich garantiert. Seitdem können
nur noch Krippengebühren und anteilige Gebühren für Ganztagsplätze im
Kindergartenbereich erhoben werden.
Im Jahr 2020 wurde die Gebührenordnung des
Zweckverbandes Kindergarten Oderwald letztmalig angepasst. In Anlehnung an die
allgemeine Inflationsrate, die für das Kalenderjahr 2021 3,1 Prozent betrug,
wird empfohlen, die Elternbeiträge ab dem 01.08.2022 um 3 % anzuheben.
Grundlage hierfür bilden die Erhebungen des statistischen Bundeamtes. Die
Anhebung ist geboten, zumal zum 01.04.2021 bzw. 01.04.2022 Tariferhöhungen im
Sozial- und Erziehungsdienst in Höhe von 1,4 Prozent bzw. 1,8 Prozent in Kraft
getreten sind. Die Mehrkosten betragen hierfür allein rd. 45.000,00 €
jährlich. Auch um diese weitere
Personalkostenerhöhung abzumildern, halte ich eine Anpassung der
Kindergartengebühren zum 01.08.2022 für unumgänglich.
Die Gebührenerhöhung in Höhe von 3,0 %
würden Mehreinnahmen in Höhe von insgesamt rd. 4.000,00 € jährlich bewirken.
Eine Aufstellung der entsprechenden Gebührenerhöhung mit einer Rundung auf
jeweils volle Euro-Beträge, ist als Anlage 1 beigefügt.
Ich bitte, die 10.
Änderung der Gebührenordnung entsprechend des beigefügten Entwurfs einschl. der
Anlagen 1 bis 3 zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
·
Die Zweckverbandsversammlung beschließt die als
Anlage beigefügte 10. Änderung der Gebührenordnung des Zweckverbandes
Kindergarten Oderwald, einschl. der Anlagen 1 bis 3.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: