Betreff
Bauleitplanung - Bebauungsplan "Windenergieanlagen Cramme 2" in 38312 Cramme;
Stellungnahmen und Abwägung zu den eingegangenen Bedenken und Anregungen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
Vorlage
C-XIX/012/2022
Art
Beschlussvorlage Cramme

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Cramme hat in seiner Sitzung am 09.05.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes “Windenergieanlagen Cramme 2“ beschlossen.

 

Der Bebauungsplan betrifft Flächen für den Vorrangstandort Windenergieanlagen (WEA) in den Außenbereichsflächen der Gemeinde Cramme.

 

In der Zeit vom 13.12.2021 bis zum 14.01.2022 fand die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB statt sowie in der Zeit vom 10.12.2021 bis zum 14.01.2022 die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB.

 

Das Planungsbüro Dr.-Ing. W. Schwerdt GbR, Braunschweig, hat die hierzu eingegangenen Bedenken und Anregungen geprüft und dazu entsprechende Beschlussempfehlungen erarbeitet. Diese liegen als Anlage bei.

 

Als nächster Verfahrensschritt ist beabsichtigt, die Planzeichnung sowie die entsprechend der Beschlussempfehlungen geänderte Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

In Abstimmung mit dem Landkreis Wolfenbüttel (Planungsamt, untere Naturschutzbehörde und untere Wasserbehörde) soll das aktuelle B-Planverfahren als sog. „einfacher Bebauungsplan“ weitergeführt werden.

 

Diese Entscheidung hat Einfluss auf die Festsetzungen der erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Die untere Naturschutzbehörde im Landkreis Wolfenbüttel hat in einer Gesprächsrunde zugesichert, dass die im B-Planverfahren skizzierten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen grundsätzlich im Gemarkungsraum Cramme erfolgen und die Finanzierung (sog. Ersatzgeld) über den Landkreis gesichert (zusätzliche Vereinbarung) wird. Für die sach- und fachgerechte Umsetzung der verschiedenen Maßnahmen erfolgt dann voraussichtlich in einem Zeitraum von 5-10 Jahren. Die Renaturierung der östlichen Teichanlage soll in dieses gemeinschaftlich zu erarbeitende „Maßnahmenkonzept“ mit einfließen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Cramme wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

·         Die Abwägung zu den im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen.

 

·         Das Bebauungsplanverfahren wird als sog. „einfacher Bebauungsplan“ fortgeführt.

·         Der Entwurf des Bebauungsplanes “Windenergieanlagen Cramme 2“ mit der entsprechend der Beschlussempfehlungen geänderten Begründung wird gebilligt.

·         Die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.2 BauGB zum Bebauungsplanes “Windenergieanlagen Cramme 2“ wird beschlossen

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                      xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:      ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: