Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Börßum hat in seiner Sitzung am 05.10.2020 gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Achim-Süd“ in der Gemeinde Börßum Ortsteil Achim beschlossen.
Gleichzeitig wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen, welche in der Zeit vom 03.01.2022 bis zum 28.01.2022 durchgeführt wurde.
Der Regionalverband Großraum Braunschweig hat daraufhin am 25.01.2022 Bedenken geäußert und darauf hingewiesen, dass Ortschaften ohne zentralörtliche Funktion der Eigenentwicklung unterliegen, die den Orientierungswert von 3,5 Wohneinheiten pro Jahr und pro 1000 Einwohnern nicht überschreiten soll.
Weiter erklärte der Regionalverband Großraum Braunschweig, dass bei einer zugrunde gelegten Einwohnerzahl von etwa 320 Einwohnern im Ortsteil Achim und einem Planungshorizont von zehn Jahren sich für die Eigenentwicklung ein Potenzial von ca. 11 Wohneinheiten ergibt. Durch die Festsetzung eines Baugebietes mit voraussichtlich 18 Bauplätzen wird dieser Orientierungswert deutlich überschritten.
Auch sei ein „Herauslösen von Flächen“ (alte überplante Baugebietsfläche) nicht möglich.
Nach mehreren Gesprächen mit dem Regionalverband Großraum Braunschweig,
unter Einbeziehung des Landkreises Wolfenbüttel, möchte dieser eine
raumordnerische Vereinbarung abschließen, um eine gemeinsame Betrachtung der
nicht-zentralen Ortsteile für die aktuelle Planung und auch für zukünftige
Planungen festzuschreiben.
Durch die Vereinbarung wird festgeschrieben, dass innerhalb von 15 Jahren kein weiteres Baugebiet im Ortsteil Achim geplant werden kann.
Gleichzeitig erkennt der
Regionalverband Großraum Braunschweig an, dass wirtschaftliche und erschließungstechnische Gründe vorliegen, die
die Größe des geplanten Baugebietes notwendig machen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Dem Abschluss einer raumordnerischen Vereinbarung für
das Baugebiet „Achim-Süd“ im Ortsteil Achim, wie im Entwurf vorgelegt, wird
zugestimmt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: