Sachverhalt:
Der Rat der
Gemeinde Börßum hat in seiner Sitzung am 21.06.2021 entschieden, dass
“der Bürgermeister und der
Gemeindedirektor -bzw. dessen Stellvertreter/in ermächtigt werden, alle
weiteren Verfahrensschritte, Anträge und Auftragsvergaben,
die für eine pünktliche Umsetzung der
Maßnahme “Neubau einer Kindertagesstätte in
der Gemeinde Börßum“ umzusetzen sind,
durchzuführen.“
Ferner wurde
beschlossen, dass
“bei einer Überschreitung der
Kostenschätzung um 25 %, der Verwaltungsausschuss
der Gemeinde
Börßum zur Entscheidung einzuberufen ist.“
Damit es bei zukünftigen Ausschreibungen und der damit verbundenen Auftragsvergaben zu keinen zeitlichen Verzögerungen kommt und der Neubau durch die Auftragsvergaben der Rohbau-, Dachdecker- und Zimmererarbeiten nunmehr begonnen wird, wird seitens der Verwaltung empfohlen den o. g. Beschluss aufzuheben.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
- Mit
Beginn des Bauvorhabens bzw. Baufortschritts wird auf die Einberufung
des Verwaltungsausschusses bei einer
Überschreitung der Kostenschätzung
um 25 % verzichtet. Der Rat der Gemeinde
Börßum wird regelmäßig über die
Ausschreibungsergebnisse
in Bezug auf das Bauvorhaben unterrichtet.
·
Der Beschluss des Rates der Gemeinde Börßum vom
21.06.2021 zu den Auftragsvergaben zum Neubau der Kindertagesstätte Börßum wird
aufgehoben.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: