Stellungnahmen und Abwägung zu den eingegangenen Bedenken und Anregungen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Börßum hat in seiner Sitzung am 13.07.2020 beschlossen, dass die Ausweisung eines Baugebietes im Ortsteil Achim weiterverfolgt werden soll. Auf dem beigefügten Lageplan ist die Fläche gekennzeichnet.
Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der zurzeit geltenden Fassung, beschließt die Gemeinde in eigener Verantwortung Bauleitpläne aufzustellen. Der Beschluss, einen Bauleitplan aufzustellen, ist ortsüblich bekannt zu machen.
Nach § 1 Abs. 2 BauGB sind
Bauleitpläne der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der
Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).
In der Zeit vom 03.01.2022 bis zum 28.01.2022 fand die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB statt sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB.
Das Planungsbüro Dr.-Ing. W. Schwerdt GbR, Braunschweig, hat die hierzu
eingegangenen Bedenken und Anregungen geprüft und dazu entsprechende
Beschlussempfehlungen erarbeitet. Diese liegen als Anlage bei.
Als nächster Verfahrensschritt ist beabsichtigt, die Planzeichnung sowie
die entsprechend der Beschlussempfehlungen geänderte Begründung gem. § 3 Abs. 2
BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschlüsse zu fassen:
·
Die Abwägung
zu den im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1
BauGB sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1
BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen.
·
Der Entwurf
des Bebauungsplans “Achim – Süd“ im Ortsteil Achim in der Gemeinde Börßum mit
der entsprechend der Beschlussempfehlungen geänderten Begründung wird
gebilligt.
·
Die
Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu dem
Bebauungsplan “Achim – Süd“ im Ortsteil Achim in der Gemeinde Börßum wird
beschlossen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: