Betreff
Bauleitplanung der Gemeinde Börßum - Bebauungsplan "Achim-Süd" im Ortsteil Achim der Gemeinde Börßum;
Stellungnahmen und Abwägung zu den eingegangenen Bedenken und Anregungen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
Vorlage
B-XIX/027/2022
Art
Beschlussvorlage Börßum

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Börßum hat in seiner Sitzung am 13.07.2020 beschlossen, dass die Ausweisung eines Baugebietes im Ortsteil Achim weiterverfolgt werden soll. Auf dem beigefügten Lageplan ist die Fläche gekennzeichnet.

 

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der zurzeit geltenden Fassung, beschließt die Gemeinde in eigener Verantwortung Bauleitpläne aufzustellen. Der Beschluss, einen Bauleitplan aufzustellen, ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Nach § 1 Abs. 2 BauGB sind Bauleitpläne der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).

 

In der Zeit vom 03.01.2022 bis zum 28.01.2022 fand die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB statt sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB.

 

Das Planungsbüro Dr.-Ing. W. Schwerdt GbR, Braunschweig, hat die hierzu eingegangenen Bedenken und Anregungen geprüft und dazu entsprechende Beschlussempfehlungen erarbeitet. Diese liegen als Anlage bei.

 

Als nächster Verfahrensschritt ist beabsichtigt, die Planzeichnung sowie die entsprechend der Beschlussempfehlungen geänderte Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschlüsse zu fassen:

·        Die Abwägung zu den im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen.

·        Der Entwurf des Bebauungsplans “Achim – Süd“ im Ortsteil Achim in der Gemeinde Börßum mit der entsprechend der Beschlussempfehlungen geänderten Begründung wird gebilligt.

·        Die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu dem Bebauungsplan “Achim – Süd“ im Ortsteil Achim in der Gemeinde Börßum wird beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                      xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:      ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: