Betreff
Erhöhung der Steuerhebesätze ab dem Haushaltsjahr 2012;
Erarbeitung einer Zielvereinbarung für die Bedarfszuweisung
Vorlage
D-XVII/006/2012
Art
Beschlussvorlage Dorstadt

Sachverhalt:

Die Samtgemeinde Oderwald hat eine Bedarfszuweisung des Landes Niedersachsen in Höhe von € 190.000,00 in Aussicht gestellt bekommen. In dem Zuwendungsbescheid vom 06.07.2011 ist die Auszahlung der Bedarfszuweisung an die Bedingung geknüpft, das die Samtgemeinde und ihre Mitgliedsgemeinden sich verpflichten, durch konkrete Maßnahmen eine dauerhafte strukturelle Entlastung der Verwaltungs-/Ergebnishaushalte zu erreichen.

 

Diese Maßnahmen sind in einer gemeinsamen Zielvereinbarung zu definieren. Die Umsetzung wird dann durch die Kommunalaufsicht überwacht.

 

In der „Bürgermeisterrunde“ der Samtgemeinde Oderwald haben sich am 28.11.2011 alle Bürgermeister einvernehmlich dafür ausgesprochen, die Grundsteuern entsprechend der generellen Erwartungen des Landes Niedersachsen sowie unter Berücksichtigung der bisherigen Arbeitskreispositionen aus dem Fusionsprozess schon deutlich früher und damit spätestens bis zum Haushaltsjahr 2014 verbindlich auf jeweils 400 Prozentpunkte zu erhöhen. Dieser Beschluss würde den verpflichtenden und dauerhaften Konsolidierungserwartungen des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport Rechnung tragen. Eine Auszahlung der Bedarfszuweisung im Haushaltsjahr 2012 in Höhe von € 190.000,00 an die Samtgemeinde wäre damit sichergestellt. Gleichzeitig haben die Mitgliedsgemeinden deutlich höhere Einnahmen, die ein reduziertes strukturelles Fehlbedarfsvolumen zur Folge haben werden. Hiermit wird dann ein erster Schritt hin zur Wiederherstellung der dauerhaften Leistungsfähigkeit erreicht.

 

Die Auswirkungen auf die Grundstückeigentümer stehen im Zusammenhang mit den Messbetragswerten ihrer Grundstücke.

 

Die Mehrkosten für einen durchschnittlichen Messbetrag von 100,00 € und einem bisherigen Hebesatz von durchschnittlich 323 % (Durchschnitt Grundsteuer B in den Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Oderwald) betragen insgesamt € 77,00/Jahr und somit  € 6,42/Monat.

 

Konkrete Rechenbeispiele aus der Gemeinde finden Sie auf der Anlage „Beispielrechnungen“.


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Dorstadt wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

  • Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird auf 400 v. H. erhöht.
  • Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird auf 400 v. H. erhöht.

·         Die Erhöhungen treten zum _________ (spätestens 01.01.2015) in Kraft.


Finanzielle Auswirkungen: Einnahmensteigerung

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                          Finanzhaushalt

                                                   

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                     

Jährliche Folgekosten:

Jährliche Abschreibungen: