Betreff
Sanierung/Umbau des Sportheimes in 38312 Cramme;
Beauftragung eines Architekten
Vorlage
C-XVII/058/2014
Art
Beschlussvorlage Cramme

Sachverhalt:

Das Sportheim in der Gemeinde Cramme ist aufgrund seines Zustandes dringend sanierungsbedürftig.

 

Über das Sportheim besteht zwischen der Gemeinde Cramme und dem Sportverein Cramme ein Nutzungsvertrag. Dieser wurde am 05.06.1975 geschlossen und am 28.03.1986 ergänzt worden. Gemäß Vertrag ist für die Erhaltung des Sportheimes  der Sportverein Cramme zuständig. Unterhaltungsaufwendungen sind jedoch durch die Gemeinde bezuschussungsfähig. Allerdings hat die Gemeinde Cramme das Recht die Anlagen aus planerischen, baulichen, verkehrlichen und sonstigen Gründen zu verändern. Die dazu erforderlichen Mittel sind von der Gemeinde zu stellen.

 

Nachdem der Rat der Gemeinde Cramme in seiner Sitzung am 19. Juni 2013 beschlossen hat, dass das Sportheim Cramme saniert bzw, umgebaut wird, wurde durch den Arbeitskreis „Sanierung Sportheim“ ein Nutzungs- und Sanierungskonzept für das Sportheim erarbeitet ist Zur Umsetzung der Maßnahmen ist es nunmehr notwendig einen Architekten mit der weiteren Planung und Umsetzung der Maßnahme zu beauftragen.

 

Im Haushaltsplan 2014 sind für diese Maßnahme  Mittel  in Höhe von € 270.000,00 vorgesehen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Cramme wird gebeten folgenden Beschluss zu fassen:

·         Der Architekt Hans-Jürgen Kemmerich, Kornstraße 13a, 38312 Cramme, wird mit den Grundleistungen gem. der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zum Umbau/Sanierung des Sportheimes beauftragt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                               

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                               

Jährliche Folgekosten:

Jährliche Abschreibungen: