Beauftragung eines Architekten
Sachverhalt:
Das Sportheim in der
Gemeinde Cramme ist aufgrund seines Zustandes dringend sanierungsbedürftig.
Über das Sportheim besteht
zwischen der Gemeinde Cramme und dem Sportverein Cramme ein Nutzungsvertrag.
Dieser wurde am 05.06.1975 geschlossen und am 28.03.1986 ergänzt worden. Gemäß
Vertrag ist für die Erhaltung des Sportheimes
der Sportverein Cramme zuständig. Unterhaltungsaufwendungen sind jedoch
durch die Gemeinde bezuschussungsfähig. Allerdings hat die Gemeinde Cramme das
Recht die Anlagen aus planerischen, baulichen, verkehrlichen und sonstigen
Gründen zu verändern. Die dazu erforderlichen Mittel sind von der Gemeinde zu
stellen.
Nachdem der Rat der Gemeinde Cramme in seiner Sitzung am 19. Juni 2013 beschlossen hat, dass das Sportheim Cramme saniert bzw, umgebaut wird, wurde durch den Arbeitskreis „Sanierung Sportheim“ ein Nutzungs- und Sanierungskonzept für das Sportheim erarbeitet ist Zur Umsetzung der Maßnahmen ist es nunmehr notwendig einen Architekten mit der weiteren Planung und Umsetzung der Maßnahme zu beauftragen.
Im Haushaltsplan 2014 sind für
diese Maßnahme Mittel in Höhe von € 270.000,00 vorgesehen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Cramme wird gebeten folgenden Beschluss zu fassen:
·
Der Architekt Hans-Jürgen Kemmerich, Kornstraße 13a,
38312 Cramme, wird mit den Grundleistungen gem. der Honorarordnung für
Architekten und Ingenieure (HOAI) zum Umbau/Sanierung des Sportheimes
beauftragt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: