Betreff
Zukunft des Spielplatzes in Seinstedt.
Vorlage
B-XVII/125/2014
Art
Beschlussvorlage Börßum

Sachverhalt:

Zwischen dem Eigentümer des Spielplatzgrundstückes in Seinstedt und der Gemeinde Börßum besteht der anliegende Überlassungsvertrag. Der Eigentümer hat das Grundstück veräußert. Somit ist auch die Standortsicherheit des Spielplatzes nicht gewährleistet. Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, über die Sachlage zu beraten und einen zukunftsorientierten Beschluss über einen geeigneten Standort für den Spielplatz in Seinstedt herbeizuführen. Der Vorsitzende des zuständigen Fachausschusses, Herr Thomas Jerchel sowie der Unterzeichner schlagen vor, den bestehenden Überlassungsvertrag zu kündigen und den Spielplatz auf eine freie, im Eigentum der Gemeinde stehende Fläche am Erbbrinksweg zu verlegen.


Beschlussvorschlag:

 

·        Der bestehende Überlassungsvertrag wird fristgerecht gekündigt.

·        Der Spielplatz wird auf einer geeigneten, gemeindeeigenen Fläche am Erbbrinksweg wider aufgebaut.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                   

Mittel stehen zur Verfügung:      ./.

Gesamtausgaben:                        ./.

Jährliche Folgekosten:                 ./.

Jährliche Abschreibungen: