Sachverhalt:
Als Anlage zur Drucksache wird Ihnen die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Börßum vorgelegt. In der Urversion ist die Gewerbesteuerangabe auf Grund eines Übertragungsfehlers aus dem Datenbestand des Vorjahres falsch. Dieser redaktionelle Fehler wird mit dem Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung korrigiert. Da auch die Steuerbescheide einer entsprechenden Korrektur unterzogen werden, entsteht für die Gemeinde Börßum kein finanzieller Nachteil. Der korrekte und in der Anlage hinterlegte Hebesatz für die Gewerbesteuer in der Gemeinde Börßum beträgt 340 v.H. (Beschluss des Rates der Gemeinde Börßum aus Februar 2012).
Beschlussvorschlag:
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Der Rat der Gemeinde Börßum beschließt die 1.
Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Börßum für das Haushaltsjahr 2014.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: