Betreff
Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis;
Gemeindebandmeister Tobias Thurau
Vorlage
SG-IX/232/2014
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Herr Tobias Thurau wurde aufgrund des Beschlusses der Rates der Samtgemeinde Oderwald vom 15.02.2012 in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zum Gemeindebrandmeister der Freiwilligen Feuerwehren der Samtgemeinde Oderwald für die Dauer seiner Wahlzeit vom 01.03.2012 bis 28.02.2018 ernannt.

 

Mit Schreiben vom 05.06.2014 hat Herr Tobias Thurau darum gebeten, ihn zum 28.07.2014 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als Gemeindebrandmeister zu entlassen, da er für die Wahl zum  Kreisbrandmeister vorgeschlagen wurde.

 

Für die Ernennung und Entlassung von Ehrenbeamten gelten die Vorschriften des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG). Nach § 38 des NBG ist die Entlassung grundsätzlich zu dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem sie der Beamte beantragt.

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Der Gemeindebrandmeister der Freiwilligen Feuerwehren der Samtgemeinde Oderwald, Herr Tobias Thurau, wird mit Ablauf des 28.07.2014 aus dem Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter entlassen.

 


Finanzielle Auswirkungen: Keine.

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                    

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                               

Jährliche Folgekosten:                       

Jährliche Abschreibungen: