Gemeindebandmeister Tobias Thurau
Sachverhalt:
Herr
Tobias Thurau wurde aufgrund des Beschlusses der Rates der Samtgemeinde
Oderwald vom 15.02.2012 in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zum
Gemeindebrandmeister der Freiwilligen Feuerwehren der Samtgemeinde Oderwald für
die Dauer seiner Wahlzeit vom 01.03.2012 bis 28.02.2018 ernannt.
Mit
Schreiben vom 05.06.2014 hat Herr Tobias Thurau darum gebeten, ihn zum 28.07.2014
aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als Gemeindebrandmeister zu entlassen, da er für
die Wahl zum Kreisbrandmeister
vorgeschlagen wurde.
Für die Ernennung und Entlassung von Ehrenbeamten gelten die Vorschriften des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG). Nach § 38 des NBG ist die Entlassung grundsätzlich zu dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem sie der Beamte beantragt.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Der
Gemeindebrandmeister der Freiwilligen Feuerwehren der Samtgemeinde Oderwald,
Herr Tobias Thurau, wird mit Ablauf des 28.07.2014 aus dem Beamtenverhältnis
als Ehrenbeamter entlassen.
Finanzielle Auswirkungen: Keine.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: