Sachverhalt:
Herr
Gemeindebrandmeister Tobias Thurau hat mit Schreiben vom 05.06.2014 darum
gebeten, ihn zum 28.07.2014 aus dem Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zu
entlassen, da er zur Wahl des Kreisbrandmeister vorgeschlagen wurde.
Auf
der Gemeindekommandositzung am 05.06.2014 wurde Herr Alexander Steek einstimmig
von den Ortsbrandmeistern und ihrer Vertreter zum neuen Gemeindebrandmeister
gewählt.
Gemäß
§ 20 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) beschließt der Rat
der Samtgemeinde Oderwald auf Vorschlag der Ortsbrandmeister und ihrer
Stellvertreter und nach Anhörung des Kreisbrandmeisters über die Ernennung des
Gemeindebrandmeisters. Die Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis ist auf die
Dauer von sechs Jahren vorzunehmen.
Der
Gemeindebrandmeister muss persönlich und fachlich geeignet sein, insbesondere
praktische Erfahrungen im Feuerwehrdienst besitzen und an den vorgeschriebenen
Lehrgängen an der Akademie für Brand- und Katastrophenschutz mit Erfolg
teilgenommen haben. Diese Voraussetzungen liegen bei Herrn Alexander Steek vor.
Der Kreisbrandmeister wurde um Stellungnahme gebeten. Diese liegt zurzeit noch nicht vor.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Herr Alexander
Steek wird zum Gemeindebrandmeister der Freiwilligen Feuerwehren der
Samtgemeinde Oderwald auf die Dauer von sechs Jahren in das Beamtenverhältnis
als Ehrenbeamter mit Wirkung vom 29.07.2014 berufen.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
12610-712610-442100
Mittel stehen zur Verfügung: ja
Gesamtausgaben: 1.200,00 €
Jährliche Folgekosten: 1.200,00
€
Jährliche Abschreibungen: