Betreff
Ernennung des stellvertretenden Gemeindebrandmeisters
Vorlage
SG-IX/234/2014
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Herr stellvertretender Gemeindebrandmeister Jörg Haase hat mit Schreiben vom 07.01.2014 darum gebeten, ihn zum 30.06.2014 aus dem Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zu entlassen.

 

Auf der Gemeindekommandositzung am 05.06.2014 wurde Herr Rüdiger Preißner einstimmig von den Ortsbrandmeistern und ihrer Stellvertreter zum neuen stellvertretenden Gemeindebrandmeister gewählt. Gemäß § 20 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) beschließt der Rat der Samtgemeinde Oderwald auf Vorschlag der Ortsbrandmeister und ihrer Stellvertreter und nach Anhörung des Kreisbrandmeisters über die Ernennung des Gemeindebrandmeisters sowie seines Stellvertreters.

 

Der stellvertretene Gemeindebrandmeister muss persönlich und fachlich geeignet sein. Er muss insbesondere praktische Erfahrungen im Feuerwehrdienst besitzen und an den vorgeschriebenen Ausbildungslehrgängen an der Akademie für Brand- und Katastrophenschutz mit Erfolg teilgenommen haben.

 

Die Ernennung von Herrn Rüdiger Preißner zum stellvertretenden Gemeindebrandmeister kann nur kommissarisch auf die Dauer von 2 Jahren erfolgen, da Herr Preißner noch nicht den Zugführerlehrgang I und II absolviert hat.

 

Der Gemeindebrandmeister erhebt gegen die kommissarische Wahrnehmung der Aufgaben des stellvertretenden Gemeindebrandmeisters keine Bedenken. Der Kreisbrandmeister wurde um Stellungnahme gebeten. Diese liegt zurzeit noch nicht vor.

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Herr Rüdiger Preißner wird unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter mit der Wahrnehmung der Aufgaben des stellvertretenden Gemeindebrandmeisters der Freiwilligen Feuerwehren der Samtgemeinde Oderwald für die Dauer seiner Wahlzeit vom 01.07.2014 bis 30.06.2016 beauftragt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     12610-712610-442100                            

Mittel stehen zur Verfügung:          ja

Gesamtausgaben:                                600,00 €

Jährliche Folgekosten:                        600,00 €

Jährliche Abschreibungen: