Sachverhalt:
Herr stellvertretender
Gemeindebrandmeister Jörg Haase hat mit Schreiben vom 07.01.2014 darum gebeten,
ihn zum 30.06.2014 aus dem Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zu entlassen.
Auf der
Gemeindekommandositzung am 05.06.2014 wurde Herr Rüdiger Preißner einstimmig
von den Ortsbrandmeistern und ihrer Stellvertreter zum neuen stellvertretenden
Gemeindebrandmeister gewählt. Gemäß § 20 des Niedersächsischen
Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) beschließt der Rat der Samtgemeinde Oderwald
auf Vorschlag der Ortsbrandmeister und ihrer Stellvertreter und nach Anhörung
des Kreisbrandmeisters über die Ernennung des Gemeindebrandmeisters sowie
seines Stellvertreters.
Der stellvertretene
Gemeindebrandmeister muss persönlich und fachlich geeignet sein. Er muss
insbesondere praktische Erfahrungen im Feuerwehrdienst besitzen und an den
vorgeschriebenen Ausbildungslehrgängen an der Akademie für Brand- und
Katastrophenschutz mit Erfolg teilgenommen haben.
Die Ernennung von Herrn
Rüdiger Preißner zum stellvertretenden Gemeindebrandmeister kann nur
kommissarisch auf die Dauer von 2 Jahren erfolgen, da Herr Preißner noch nicht
den Zugführerlehrgang I und II absolviert hat.
Der Gemeindebrandmeister erhebt
gegen die kommissarische Wahrnehmung der Aufgaben des stellvertretenden
Gemeindebrandmeisters keine Bedenken. Der Kreisbrandmeister wurde um
Stellungnahme gebeten. Diese liegt zurzeit noch nicht vor.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Herr Rüdiger
Preißner wird unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter mit der
Wahrnehmung der Aufgaben des stellvertretenden Gemeindebrandmeisters der
Freiwilligen Feuerwehren der Samtgemeinde Oderwald für die Dauer seiner
Wahlzeit vom 01.07.2014 bis 30.06.2016 beauftragt.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
12610-712610-442100
Mittel stehen zur Verfügung: ja
Gesamtausgaben: 600,00 €
Jährliche Folgekosten: 600,00
€
Jährliche Abschreibungen: