Betreff
2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Am Erbbrinksweg in der Gemeinde Börßum, Ortsteil Seinstedt, -Satzungsbeschluss-
Vorlage
B-XVII/019/2012
Art
Beschlussvorlage Börßum

Sachverhalt:

Die betroffenen Grundstückseigentümer sind gem. § 13 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu der geplanten Änderung der Neuregelung der örtlichen Bauvorschriften um Stellungnahme gebeten worden. Bedenken wurden nicht vorgetragen.

 

Dem Landkreis Wolfenbüttel als Träger öffentlicher Belange wurden der Satzungsentwurf und der Begründungsentwurf zur Stellungnahme übersandt. Auch dieser hat keine Bedenken vorgetragen.

 

Der Ausschuss für Bauen, Natur- und Umweltschutz der Gemeinde Börßum hat bereits in seiner Sitzung am 12.12.2011 über die 2. vereinfachte Änderung beraten. Der Entwurfsbeschluss erfolgte ebenfalls am 12.12.2011 durch den Rat der Gemeinde Börßum. Nunmehr muss der Satzungsbeschluss durch den Rat erfolgen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

  • Der Rat der Gemeinde Börßum beschließt gem. § 10 BauGB die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Am Erbbrinksweg“ als Satzung. Der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung wird zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:      ja/nein

Gesamtausgaben:                       

Jährliche Folgekosten:

Jährliche Abschreibungen: