Sachverhalt:
Die
betroffenen Grundstückseigentümer sind gem. § 13 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
zu der geplanten Änderung der Neuregelung der örtlichen Bauvorschriften um
Stellungnahme gebeten worden. Bedenken wurden nicht vorgetragen.
Dem
Landkreis Wolfenbüttel als Träger öffentlicher Belange wurden der Satzungsentwurf
und der Begründungsentwurf zur Stellungnahme übersandt. Auch dieser hat keine
Bedenken vorgetragen.
Der
Ausschuss für Bauen, Natur- und Umweltschutz der Gemeinde Börßum hat bereits in
seiner Sitzung am
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
- Der
Rat der Gemeinde Börßum beschließt gem. § 10 BauGB die 2. vereinfachte
Änderung des Bebauungsplanes „Am Erbbrinksweg“ als Satzung. Der Begründung
und der zusammenfassenden Erklärung wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: