Sachverhalt:
Die Gemeinde Cramme hat per 15.09.2021 für die o. g. Dorfentwicklungsmaßnahme einen Zuwendungsantrag beim Amt für Regionale Landesentwicklung in Braunschweig gestellt.
Der Zuwendungsbescheid über € 484.681,05 wurde per 16.05.2022 erteilt. Hierfür gilt ein Umsetzungszeitraum bis zum 31.03.2025.
Im Bewilligungszeitraum muss der Zuwendungszweck erreicht und das Vorhaben tatsächlich fertiggestellt sowie abgerechnet und bezahlt worden sein.
Die Zuwendung wird erst nach Fertigstellung des Vorhabens ausgezahlt (Erstattungsverfahren).
Auf die zwingende Einhaltung des Vergaberechts wurde im Zuwendungsbescheid besonders hingewiesen.
Als erster Ausführungsschritt wurde bereits zur Antragstellung die Ausschreibung und Vergabe eines Planungsauftrages (Planungskosten sind im Zuwendungsvolumen enthalten) durchgeführt. Das Büro Damer und Partner hat einen sog. Stufenvertrag für das Projekt erhalten.
Hinweis:
Abweichungen gegenüber dem Antrag bzw. den im Zuwendungsbescheid getroffenen Festsetzungen, insbesondere in der Art und dem Umfang der Ausführung, sind der Bewilligungsbehörde in jedem Fall vor Beauftragung und Ausführung schriftlich anzuzeigen und mit ihr abzustimmen.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Cramme wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
·
Die beantragte Baumaßnahme wird umgesetzt. Die
Haushaltsmittel werden unverzüglich im Nachtragshaushalt 2022 / im Haushalt
2023 veranschlagt.
·
Die Planungsleistungen (Ingenieurleistungen) werden
fortgeführt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx 54110.787203
Mittel stehen zur Verfügung: werden über den Nachtragshaushalt veranschlagt.
Gesamtausgaben: 800.000,00 €
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: 32.000 € (brutto
abzgl. Auflösung Sonderposten)