Sachverhalt:
Die Gemeinde Cramme hat per 15.09.2021 für die o. g. Dorfentwicklungsmaßnahme einen Zuwendungsantrag beim Amt für Regionale Landesentwicklung in Braunschweig gestellt.
Der Zuwendungsbescheid über € 500.000 wurde per 17.05.2022 erteilt. Hierfür gilt ein Umsetzungszeitraum bis zum 31.03.2025.
Im Bewilligungszeitraum muss der Zuwendungszweck erreicht und das Vorhaben tatsächlich fertiggestellt sowie abgerechnet und bezahlt worden sein.
Die Zuwendung wird erst nach Fertigstellung des Vorhabens ausgezahlt (Erstattungsverfahren).
Auf die zwingende Einhaltung des Vergaberechts wurde im Zuwendungsbescheid besonders hingewiesen.
Als erster Ausführungsschritt ist somit die Ausschreibung
und Vergabe eines Planungsauftrages (Planungskosten wurden im Zuwendungsantrag
mit aufgeführt) vorzunehmen. Hierbei werden die Leistungsphasen 3 – 9
ausgeschrieben. Die Leistungsphase 3 ist die sog. Entwurfsplanung, in der auch eine
Konzeptänderung enthalten sein kann. Ggf.
ist es hierbei auch erforderlich, nochmal auf die Leistungsphase 2 –Vorplanung-
einzugehen.
Hinweis:
Abweichungen gegenüber dem Antrag bzw. den im Zuwendungsbescheid getroffenen Festsetzungen, insbesondere in der Art und dem Umfang der Ausführung, sind der Bewilligungsbehörde in jedem Fall vor Beauftragung und Ausführung schriftlich anzuzeigen und mit ihr abzustimmen.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Cramme wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Die beantragte Baumaßnahme wird grundsätzlich
umgesetzt. Die Haushaltsmittel werden im Nachtragshaushalt 2022 / Haushalt 2023
veranschlagt.
· Die Planungsleistungen (Architektenleistungen für Leistungsphasen 3 – 9 HOAI) werden verfahrensgerecht ausgeschrieben
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx 42410.787100
Mittel stehen zur Verfügung: nein, werden im Nachtragshaushalt 2022 veranschlagt
Gesamtausgaben: 850.000
Jährliche Folgekosten:
unverändert / nutzungsabhängig
Jährliche
Abschreibungen: 17.000 (brutto
abzügl. Sonderposten aus Zuwendung)