Betreff
Bebauungsplan "Windenergieanlagen Cramme II" in Cramme; Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages.
Vorlage
C-XIX/021/2022
Art
Beschlussvorlage Cramme

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Cramme hat in seiner Sitzung am 09.05.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan “Windenergieanlagen Cramme II“ gefasst und im Zeitraum vom 13.12.2021 bis zum 14.01.2021 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

 

Die Zuständigkeit für die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens “Windenergieanlagen Cramme II“ liegt bei der Gemeinde Cramme.  Diese kann die Durchführung des dazu notwendigen Verfahrens im Rahmen eines “Städtebaulichen Vertrages“ auf einen Vorhabenträger übertragen.

 

Aus diesem Grunde soll zwischen der Gemeinde Cramme und dem Vorhabenträger Fa. Landwind Verwaltungs GmbH & CO. KG, Gevensleben ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB abgeschlossen werden. Mit den vertraglichen Vereinbarungen sollen die vom Vorhabenträger zu erbringenden Leistungen geregelt und Kostenübernahmen geklärt sowie die angestrebte städtebauliche Qualität abgesichert werden.

 

Die Unabhängigkeit und Entscheidungsfreiheit der Verwaltung und des Rates der Gemeinde Cramme während des gesamten Verfahrens bleiben dadurch unberührt.

 

Der von der Verwaltung und dem Vorhabenträger erarbeitete städtebauliche Vertrag ist als Anlage beigefügt.

 

Der Fachbereich Bauwesen der Samtgemeinde Oderwald empfiehlt, vor dem endgültigen Abschluss des Vertrages, diesen Vertragsentwurf von einem Fachanwalt auf Rechtmäßigkeit und Vollständigkeit prüfen zu lassen, damit ggf. notwendige Ergänzungen und Korrekturen eingearbeitet werden können.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Cramme wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

·         Den Grundzügen des vorliegenden städtebaulichen Vertrages (Anlage) über das beabsichtigte Bebauungsplanverfahren “Windenergieanlagen Cramme II“ wird zugestimmt Der Bürgermeister wird ermächtigt, den städtebaulichen Vertrag auf dieser Grundlage abschließend zu verhandeln und abzuschließen.

 

·         Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen Fachanwalt mit der entsprechenden Vertragsprüfung zu beauftragen. 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                      xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:      ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: