Sachverhalt:
Gemäß
§ 20 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) beschließt der Rat
der Samtgemeinde Oderwald auf Vorschlag der Ortsbrandmeister und deren
Stellvertretern sowie nach Anhörung des Kreisbrandmeisters über die Ernennung
des Gemeindebrandmeisters.
Die
Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis ist auf die Dauer von sechs Jahren
vorzunehmen.
Auf
der Gemeindekommandositzung am 24.06.2022 wurde der Hauptbrandmeister Herr
Dennis Hannig mehrheitlich von den Ortsbrandmeistern und dessen Vertretern zum
Gemeindebrandmeister gewählt.
Der
Gemeindebrandmeister muss persönlich und fachlich geeignet sein, insbesondere
praktische Erfahrungen im Feuerwehrdienst besitzen und an den vorgeschriebenen
Lehrgängen an der Akademie für Brand- und Katastrophenschutz mit Erfolg
teilgenommen haben.
Der
Kreisbrandmeister hat der Ernennung zugestimmt, da die persönliche Eignung von
Herrn Hannig vorliegt und alle erforderlichen Ausbildungen absolviert wurden.
Da Herr Hannig bisher die Funktion des stellvertretenden Gemeindebrandmeisters innehatte, ist es erforderlich, ihn vor seiner Ernennung von diesem Amt zu entbinden und aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zu entlassen.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
·
Der Hauptbrandmeister Dennis Hannig, wohnhaft in
Heiningen, wird mit Wirkung der Aushändigung der Entlassungsurkunde von der
Funktion des stellvertretenden Gemeindebrandmeisters entbunden und aus dem
Ehrenbeamtenverhältnis entlassen.
·
Herr Hannig
wird unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Amtszeit von 6 Jahren
mit Wirkung der Aushändigung der Ernennungsurkunde zum Gemeindebrandmeister der
Freiwilligen Feuerwehren der Samtgemeinde Oderwald ernannt.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
12610-712610-442100
Mittel stehen zur Verfügung: ja
Gesamtausgaben: 1.500,00 €
Jährliche Folgekosten: 1.500,00 €
Jährliche Abschreibungen: