Betreff
Ernennung des Gemeindebrandmeisters
Vorlage
SG-XI/054/2022
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Gemäß § 20 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) beschließt der Rat der Samtgemeinde Oderwald auf Vorschlag der Ortsbrandmeister und deren Stellvertretern sowie nach Anhörung des Kreisbrandmeisters über die Ernennung des Gemeindebrandmeisters.

 

Die Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis ist auf die Dauer von sechs Jahren vorzunehmen.

 

Auf der Gemeindekommandositzung am 24.06.2022 wurde der Hauptbrandmeister Herr Dennis Hannig mehrheitlich von den Ortsbrandmeistern und dessen Vertretern zum Gemeindebrandmeister gewählt.

 

Der Gemeindebrandmeister muss persönlich und fachlich geeignet sein, insbesondere praktische Erfahrungen im Feuerwehrdienst besitzen und an den vorgeschriebenen Lehrgängen an der Akademie für Brand- und Katastrophenschutz mit Erfolg teilgenommen haben.

 

Der Kreisbrandmeister hat der Ernennung zugestimmt, da die persönliche Eignung von Herrn Hannig vorliegt und alle erforderlichen Ausbildungen absolviert wurden.

 

Da Herr Hannig bisher die Funktion des stellvertretenden Gemeindebrandmeisters innehatte, ist es erforderlich, ihn vor seiner Ernennung von diesem Amt zu entbinden und aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zu entlassen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

·         Der Hauptbrandmeister Dennis Hannig, wohnhaft in Heiningen, wird mit Wirkung der Aushändigung der Entlassungsurkunde von der Funktion des stellvertretenden Gemeindebrandmeisters entbunden und aus dem Ehrenbeamtenverhältnis entlassen.

 

·         Herr Hannig wird unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Amtszeit von 6 Jahren mit Wirkung der Aushändigung der Ernennungsurkunde zum Gemeindebrandmeister der Freiwilligen Feuerwehren der Samtgemeinde Oderwald ernannt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     12610-712610-442100                            

Mittel stehen zur Verfügung:           ja

Gesamtausgaben:                                 1.500,00 €

Jährliche Folgekosten:                        1.500,00 €

Jährliche Abschreibungen: