Sachverhalt:
Gemäß § 20 des
Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) beschließt der Rat der
Samtgemeinde Oderwald auf Vorschlag der Ortsbrandmeister und deren
Stellvertretern sowie nach Anhörung des Kreisbrandmeisters über die Ernennung
des Gemeindebrandmeisters sowie seines Stellvertreters.
Auf
der Gemeindekommandositzung am 24.06.2022 wurde der Hauptlöschmeister Herr
David Kujat, wohnhaft in Börßum, mehrheitlich von den Ortsbrandmeistern und
dessen Stellvertretern zum neuen stellvertretenden Gemeindebrandmeister
gewählt.
Der
stellvertretene Gemeindebrandmeister muss persönlich und fachlich geeignet
sein. Er muss insbesondere praktische Erfahrungen im Feuerwehrdienst besitzen
und an den vorgeschriebenen Ausbildungslehrgängen an der Akademie für Brand-
und Katastrophenschutz mit Erfolg teilgenommen haben.
Da Herr Kujat noch die
Lehrgänge Zugführer I und II absolvieren muss, kann er zunächst nur
kommissarisch auf die Dauer von 2 Jahren ernannt werden.
Der Kreisbrandmeister hat dieser kommissarischen Ernennung zugestimmt. Nach Absolvierung der fehlenden Lehrgänge erfolgt nach erneutem Beschluss des Samtgemeinderates die Ernennung unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Der
Hauptlöschmeister David Kujat, wohnhaft in Börßum, wird mit Wirkung der
Aushändigung der Ernennungsurkunde für höchstens 2 zum kommissarischen
stellvertretenden Gemeindebrandmeister der Freiwilligen Feuerwehren der
Samtgemeinde Oderwald ernannt.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
12610-712610-442100
Mittel
stehen zur Verfügung: ja
Gesamtausgaben: 780,00€
Jährliche Folgekosten: 780,00€
Jährliche Abschreibungen: