Betreff
Ernennung des stellvertretenden Gemeindebrandmeisters
Vorlage
SG-XI/055/2022
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Gemäß § 20 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) beschließt der Rat der Samtgemeinde Oderwald auf Vorschlag der Ortsbrandmeister und deren Stellvertretern sowie nach Anhörung des Kreisbrandmeisters über die Ernennung des Gemeindebrandmeisters sowie seines Stellvertreters.

 

Auf der Gemeindekommandositzung am 24.06.2022 wurde der Hauptlöschmeister Herr David Kujat, wohnhaft in Börßum, mehrheitlich von den Ortsbrandmeistern und dessen Stellvertretern zum neuen stellvertretenden Gemeindebrandmeister gewählt.

 

Der stellvertretene Gemeindebrandmeister muss persönlich und fachlich geeignet sein. Er muss insbesondere praktische Erfahrungen im Feuerwehrdienst besitzen und an den vorgeschriebenen Ausbildungslehrgängen an der Akademie für Brand- und Katastrophenschutz mit Erfolg teilgenommen haben.

 

Da Herr Kujat noch die Lehrgänge Zugführer I und II absolvieren muss, kann er zunächst nur kommissarisch auf die Dauer von 2 Jahren ernannt werden.

 

Der Kreisbrandmeister hat dieser kommissarischen Ernennung zugestimmt. Nach Absolvierung der fehlenden Lehrgänge erfolgt nach erneutem Beschluss des Samtgemeinderates die Ernennung unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis.

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Der Hauptlöschmeister David Kujat, wohnhaft in Börßum, wird mit Wirkung der Aushändigung der Ernennungsurkunde für höchstens 2 zum kommissarischen stellvertretenden Gemeindebrandmeister der Freiwilligen Feuerwehren der Samtgemeinde Oderwald ernannt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     12610-712610-442100                            

Mittel stehen zur Verfügung:           ja

Gesamtausgaben:                                 780,00€

Jährliche Folgekosten:                        780,00€

Jährliche Abschreibungen: