Sachverhalt:
Der Rat der
Samtgemeinde Oderwald hat in seiner Sitzung am 16.02.2022 Vorlage
(SG-XI/029/2022) nachstehende Beschlüsse gefasst:
Das Projekt „Kontaktstelle Oderwald sozial“
wird über den 31.05.2022 etabliert und als Kooperationsprojekt mit dem
Kreisverband der AWO Salzgitter-Wolfenbüttel unbefristet fortgeführt.
Die Samtgemeinde Oderwald übernimmt ab dem
01.06.2022 die Personalaufwendungen für die Stelle einer/s Quartiersmanager*in
(Leitung Kontaktstelle Oderwald sozial) in einem Umfang von bis zu 30
Wochenarbeitsstunden vollständig.
Die Samtgemeinde Oderwald übernimmt
Personalaufwendungen aus der Arbeit der Alltagsbegleitung der Kontaktstelle
Oderwald sozial bis zu einer Höhe von 11.900 Euro.
Mit der
Drucksache-Nr.: SG-XI/047/2022 wurde dem Rat der Samtgemeinde Oderwald am
05.06.2022 für die Neuaufstellung des Regionalen Entwicklungskonzeptes
Nördliches Harzvorland das Bewerbungskonzept für das LEADER-Antragsverfahren
vorgelegt.
Für den
Start in den LEADER-Prozess ist es vorgesehen, die Umsetzung der Strategie
frühzeitig mit Startprojekten der Förderperiode voranzutreiben. Im Zuge des
vorgenannten Bewerbungskonzeptes ist der Ausbau der Kontaktstelle Oderwald
sozial als bedeutsames Starprojekt definiert worden, welches realistischerweise
umgesetzt werden kann.
Das Projekt
der Kontaktstelle Oderwald Sozial ist über 5 Jahre (01.06.2017-31.05.2022)
erprobt. Das Projekt ist einzigartig, da es nicht an eine KOMM-Einrichtung wie
andere Quar-tiersprojekte (Senioreneinrichtung, Gemeindehaus, Kirchengebäude.),
die ohnehin von Besuchern frequentiert werden, angebunden ist.
Alle
Angebote, Beratungen, Veranstaltungen etc. werden in die verschiedenen Orte der
Samtgemeinde „gebracht“, als „POP-UP“-Veranstaltungen, individuell
zugeschnitten auf den Ort und den Bedarf. Die Ansprechpartner verfügen über ein
umfangreiches Netzwerk und sind Vorort erreichbar! Das Projekt soll auf die
umliegenden Einheits- bzw. Samtgemeinden übertragen werden, wobei zunächst eine
Erweiterung auf die Gemeinde Schladen-Werla angestrebt wird, perspektivisch
auch auf weitere Kommunen.
Dazu sind
folgende Schritte vorgesehen:
·
Bekanntmachung der Ausweitung und Aufruf zur
Mitarbeit, Aktivierung des vorhandenen Netzwerks
·
Bestandsaufnahme im Erweiterungsbereich
(Dorfkonferenz, Ideenwerkstatt)
·
Auswertung der Veranstaltungen
·
Einrichtung einer Steuerungsrunde und von
thematischen Arbeitsgemeinschaften
·
Bekanntgabe der Ergebnisse an die Bevölkerung
·
Umsetzung
·
Evaluation
Weiterhin
ist ein Ausbau des vorhandenen Netzwerks an Ehrenamtlichen und
Quali-fizierungsangebote notwendig. Denn die Gewinnung, Förderung und
Wertschätzung von Ehrenamtlichen unterschiedlichen Alters ist ein wichtiger
Baustein im sozialen Miteinander! Dazu gilt es die Qualifizierung von
vorhandenen bzw. weiteren Mitarbeiterinnen in folgenden Bereichen vorzunehmen
·
Ernährung
·
Bewegung
·
Beschäftigung
Das Angebot
der Kontaktstelle Oderwald sozial im Rahmen der sozialen Daseinsvorsorge, -
welches nicht standortbezogen - sondern dort wo notwendig und in der Fläche
verfügbar ist, soll durch dieses LEADER-Projekt auf eine weitere Kommune
ausgeweitet werden. Dieses kann als modellhaftes Vorgehen für die gesamte
Region dienen und weitere Kommunen zur Beteiligung anregen.
Ziel ist es,
durch den Aufbau und die nachhaltige Sicherung von sozialen Angeboten und
nachbarschaftlichen Strukturen die Attraktivität der Kommune und ihrer
ländlichen Umgebung als Lebensmittelpunkt zu sichern und zu stärken. Die
nachhaltige Sicherung von sozialen Angeboten und nachbarschaftlichen Strukturen
ist ein zentrales Element regionaler Identität.
Der
Projektierungszeitraum ist – die Genehmigung des LEADER-Antrages vorausgesetzt
– auf zwei Jahre ausgelegt. Die ermittelten Personal- und Sachkosten belaufen
sich auf ca. 100.000 Euro. Bei einer LEADER-Förderquote von 80 Prozent beläuft
sich der von der Gemeinde Schladen-Werla zu leistende Eigenanteil auf 20.000
Euro. Für die Kostenbeteiligung am Quartiersmanagement wird ein
Finanzierungsschlüssel von 50:50 angestrebt. Eine zwischen den
Projektbeteiligten (AWO Kreisverband Salzgitter Wolfenbüttel, Samtgemeinde
Oderwald und Gemeinde Schladen-Werla) abzuschließende Kooperationsvereinbarung
wird dem Samtgemeinderat nach Abschluss des LEADER-Genehmigungsverfahrens zur
Entscheidung vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
- Der Rat der Samtgemeinde Oderwald
stimmt der perspektivischen Ausweitung der Arbeit der Kontaktstelle
Oderwald sozial zu.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: