Betreff
Ausweitung der Kontaktstelle Oderwald sozial.
Vorlage
SG-XI/058/2022
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Der Rat der Samtgemeinde Oderwald hat in seiner Sitzung am 16.02.2022 Vorlage (SG-XI/029/2022) nachstehende Beschlüsse gefasst:

 

Das Projekt „Kontaktstelle Oderwald sozial“ wird über den 31.05.2022 etabliert und als Kooperationsprojekt mit dem Kreisverband der AWO Salzgitter-Wolfenbüttel unbefristet fortgeführt.

 

Die Samtgemeinde Oderwald übernimmt ab dem 01.06.2022 die Personalaufwendungen für die Stelle einer/s Quartiersmanager*in (Leitung Kontaktstelle Oderwald sozial) in einem Umfang von bis zu 30 Wochenarbeitsstunden vollständig.

 

Die Samtgemeinde Oderwald übernimmt Personalaufwendungen aus der Arbeit der Alltagsbegleitung der Kontaktstelle Oderwald sozial bis zu einer Höhe von 11.900 Euro.

 

Mit der Drucksache-Nr.: SG-XI/047/2022 wurde dem Rat der Samtgemeinde Oderwald am 05.06.2022 für die Neuaufstellung des Regionalen Entwicklungskonzeptes Nördliches Harzvorland das Bewerbungskonzept für das LEADER-Antragsverfahren vorgelegt.

 

Für den Start in den LEADER-Prozess ist es vorgesehen, die Umsetzung der Strategie frühzeitig mit Startprojekten der Förderperiode voranzutreiben. Im Zuge des vorgenannten Bewerbungskonzeptes ist der Ausbau der Kontaktstelle Oderwald sozial als bedeutsames Starprojekt definiert worden, welches realistischerweise umgesetzt werden kann.

 

Das Projekt der Kontaktstelle Oderwald Sozial ist über 5 Jahre (01.06.2017-31.05.2022) erprobt. Das Projekt ist einzigartig, da es nicht an eine KOMM-Einrichtung wie andere Quar-tiersprojekte (Senioreneinrichtung, Gemeindehaus, Kirchengebäude.), die ohnehin von Besuchern frequentiert werden, angebunden ist.

 

Alle Angebote, Beratungen, Veranstaltungen etc. werden in die verschiedenen Orte der Samtgemeinde „gebracht“, als „POP-UP“-Veranstaltungen, individuell zugeschnitten auf den Ort und den Bedarf. Die Ansprechpartner verfügen über ein umfangreiches Netzwerk und sind Vorort erreichbar! Das Projekt soll auf die umliegenden Einheits- bzw. Samtgemeinden übertragen werden, wobei zunächst eine Erweiterung auf die Gemeinde Schladen-Werla angestrebt wird, perspektivisch auch auf weitere Kommunen.

 

Dazu sind folgende Schritte vorgesehen:

 

·         Bekanntmachung der Ausweitung und Aufruf zur Mitarbeit, Aktivierung des vorhandenen Netzwerks

·         Bestandsaufnahme im Erweiterungsbereich (Dorfkonferenz, Ideenwerkstatt)

·         Auswertung der Veranstaltungen

·         Einrichtung einer Steuerungsrunde und von thematischen Arbeitsgemeinschaften

·         Bekanntgabe der Ergebnisse an die Bevölkerung

·         Umsetzung

·         Evaluation

 

Weiterhin ist ein Ausbau des vorhandenen Netzwerks an Ehrenamtlichen und Quali-fizierungsangebote notwendig. Denn die Gewinnung, Förderung und Wertschätzung von Ehrenamtlichen unterschiedlichen Alters ist ein wichtiger Baustein im sozialen Miteinander! Dazu gilt es die Qualifizierung von vorhandenen bzw. weiteren Mitarbeiterinnen in folgenden Bereichen vorzunehmen

 

·         Ernährung

·         Bewegung

·         Beschäftigung

 

Das Angebot der Kontaktstelle Oderwald sozial im Rahmen der sozialen Daseinsvorsorge, - welches nicht standortbezogen - sondern dort wo notwendig und in der Fläche verfügbar ist, soll durch dieses LEADER-Projekt auf eine weitere Kommune ausgeweitet werden. Dieses kann als modellhaftes Vorgehen für die gesamte Region dienen und weitere Kommunen zur Beteiligung anregen.

 

Ziel ist es, durch den Aufbau und die nachhaltige Sicherung von sozialen Angeboten und nachbarschaftlichen Strukturen die Attraktivität der Kommune und ihrer ländlichen Umgebung als Lebensmittelpunkt zu sichern und zu stärken. Die nachhaltige Sicherung von sozialen Angeboten und nachbarschaftlichen Strukturen ist ein zentrales Element regionaler Identität.

 

Der Projektierungszeitraum ist – die Genehmigung des LEADER-Antrages vorausgesetzt – auf zwei Jahre ausgelegt. Die ermittelten Personal- und Sachkosten belaufen sich auf ca. 100.000 Euro. Bei einer LEADER-Förderquote von 80 Prozent beläuft sich der von der Gemeinde Schladen-Werla zu leistende Eigenanteil auf 20.000 Euro. Für die Kostenbeteiligung am Quartiersmanagement wird ein Finanzierungsschlüssel von 50:50 angestrebt. Eine zwischen den Projektbeteiligten (AWO Kreisverband Salzgitter Wolfenbüttel, Samtgemeinde Oderwald und Gemeinde Schladen-Werla) abzuschließende Kooperationsvereinbarung wird dem Samtgemeinderat nach Abschluss des LEADER-Genehmigungsverfahrens zur Entscheidung vorgelegt.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

  • Der Rat der Samtgemeinde Oderwald stimmt der perspektivischen Ausweitung der Arbeit der Kontaktstelle Oderwald sozial zu.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                   xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:           ja/nein

Gesamtausgaben:                                

Jährliche Folgekosten:                       

Jährliche Abschreibungen: