Betreff
Defizitausgleich 2021 für den Friedhof in Klein Flöthe.
Vorlage
SG-XI/059/2022
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Mit Antrag vom 16.06.2022 teilte der evangelisch-lutherische Propsteiverband Salzgitter mit, dass auf dem Friedhof Klein Flöthe im Haushaltsvollzug 2021 ein rechnerisches Defizit in Höhe von 6.154,54 Euro entstanden ist. Diese Summe ist aufgrund von Pflasterarbeiten vor der neuen Brunnenanlage und dem neuen Brunnen entstanden. Das waren große Maßnahmen in der Bauunterhaltung. Hinzu kommt, dass im Jahr 2021 nur eine Beerdigung stattgefunden hat. Eine Rücklagenentnahme in Höhe von 996,87 €uro ist berücksichtigt worden und jetzt komplett erschöpft.

 

Der Probsteiverband bitte um Erstattung des Defizits durch die Samtgemeinde Oderwald.

 

Nach § 98 Abs. 1 Nr. 6 NKomVG in Verbindung mit § 13 Satz 1 Nr. 2b NKomVG sind grundsätzlich die Samtgemeinden für die öffentlichen Begräbnisplätze und Bestattungseinrichtungen zuständig.

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat/Der Samtgemeindeausschuss wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Die Samtgemeinde Oderwald übernimmt den Defizitausgleich der Kirchengemeinde Flöthe-Flachstöckheim-Ohlendorf für den Friedhof in Klein Flöthe für das Jahr 2021 in Höhe von 6.154,54 €.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     55310-431800                                             55310-431800

Mittel stehen zur Verfügung:           nein

Gesamtausgaben:                                 6.154,54

Jährliche Folgekosten:                       

Jährliche Abschreibungen: