Sachverhalt:
Mit Antrag vom 16.06.2022 teilte der evangelisch-lutherische Propsteiverband Salzgitter mit, dass auf dem Friedhof Klein Flöthe im Haushaltsvollzug 2021 ein rechnerisches Defizit in Höhe von 6.154,54 Euro entstanden ist. Diese Summe ist aufgrund von Pflasterarbeiten vor der neuen Brunnenanlage und dem neuen Brunnen entstanden. Das waren große Maßnahmen in der Bauunterhaltung. Hinzu kommt, dass im Jahr 2021 nur eine Beerdigung stattgefunden hat. Eine Rücklagenentnahme in Höhe von 996,87 €uro ist berücksichtigt worden und jetzt komplett erschöpft.
Der Probsteiverband bitte um Erstattung des Defizits durch die Samtgemeinde Oderwald.
Nach § 98 Abs. 1 Nr. 6 NKomVG in Verbindung mit § 13 Satz 1 Nr. 2b NKomVG sind grundsätzlich die Samtgemeinden für die öffentlichen Begräbnisplätze und Bestattungseinrichtungen zuständig.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat/Der Samtgemeindeausschuss wird gebeten, folgenden Beschluss zu
fassen:
·
Die Samtgemeinde Oderwald übernimmt den
Defizitausgleich der Kirchengemeinde Flöthe-Flachstöckheim-Ohlendorf für den
Friedhof in Klein Flöthe für das Jahr 2021 in Höhe von 6.154,54 €.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
55310-431800 55310-431800
Mittel stehen zur Verfügung: nein
Gesamtausgaben: 6.154,54
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: