Betreff
1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Pfarrkamp" in der Gemeinde Flöthe OT Groß Flöthe;
Beauftragung eines Planungsbüros
Vorlage
F-XIX/019/2022/1
Art
Beschlussvorlage Flöthe
Referenzvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Flöthe hat in seiner Sitzung am 21.04.2021 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes “Pfarrkamp“ gefasst.

 

Die Änderungen des Bebauungsplanes beziehen sich im Wesentlichen auf eine Änderung der Örtlichen Bauvorschriften über die Einfriedung.

 

Die erforderliche B-Planänderung erfolgt im “Vereinfachten Änderungsverfahren“ gem. § 13 BauGB.

 

In seiner Sitzung am 24.03.2022 hat der Rat der Gemeinde Flöthe den Tagesordnungspunkt über den Beschluss, dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes “Pfarrkamp“ und der Begründung zuzustimmen, zurückgestellt, damit die Verwaltung den vorgelegten Entwurf an die heutigen Gestaltungsregelungen anpasst.

 

Hierzu ist anzumerken, dass der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan der näheren Ausgestaltung eines einzelnen Baugebiets oder sonstigen Teilbereichs dient. Die Bauleitplanung unterliegt der Rechtsaufsicht und der gerichtlichen Normenkontrolle. Zudem wird das öffentliche Baurecht, wozu auch das Bauplanungs- und Bauordnungsrecht gehört, sehr stark von der Rechtsprechung geprägt. Neben der planerischen Kompetenz ist daher auch ein hohes Maß an Rechtssicherheit für ein erfolgreiches Bauleitplanverfahren erforderlich. Um die hohen Anforderungen nach § 1 Baugesetzbuch erfüllen zu können, ist es notwendig zur Umsetzung der Bauleitplanung Fachplaner einzusetzen.

 

Lediglich einfache Änderungen, welche keine Auswirkungen auf die Belange der in § 1 Baugesetzbuch genannten Grundsätze hat, können ohne den Einsatz von Fachplanern durchgeführt werden.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, dass Planungsbüro Warnecke, Braunschweig, mit dem Planungsleistungen zu beauftragen, da dieses zurzeit weitere Bebauungspläne in der Gemeinde Flöthe bearbeitet.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Flöthe wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

·         Der Auftrag für die Planung des Bebauungsplanes “1. Änderung Pfarrkamp“ der Gemeinde Flöthe wird dem Planungsbüro Warnecke, Wendentorwall 19, 38100 Braunschweig, erteilt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                   xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:           ja/nein

Gesamtausgaben:                                                                             

Jährliche Folgekosten:                                                                    

Jährliche Abschreibungen: