Beauftragung eines Planungsbüros
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Flöthe
hat in seiner Sitzung am 21.04.2021 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung
des Bebauungsplanes “Pfarrkamp“ gefasst.
Die Änderungen des
Bebauungsplanes beziehen sich im Wesentlichen auf eine Änderung der Örtlichen
Bauvorschriften über die Einfriedung.
Die erforderliche
B-Planänderung erfolgt im “Vereinfachten Änderungsverfahren“ gem. § 13 BauGB.
In seiner Sitzung am
24.03.2022 hat der Rat der Gemeinde Flöthe den Tagesordnungspunkt über den
Beschluss, dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes “Pfarrkamp“ und der
Begründung zuzustimmen, zurückgestellt, damit die Verwaltung den vorgelegten
Entwurf an die heutigen Gestaltungsregelungen anpasst.
Hierzu ist anzumerken, dass der Bebauungsplan als
verbindlicher Bauleitplan der näheren Ausgestaltung eines einzelnen Baugebiets
oder sonstigen Teilbereichs dient. Die
Bauleitplanung unterliegt der Rechtsaufsicht und der gerichtlichen
Normenkontrolle. Zudem wird das öffentliche Baurecht, wozu auch das Bauplanungs-
und Bauordnungsrecht gehört, sehr stark von der Rechtsprechung geprägt. Neben
der planerischen Kompetenz ist daher auch ein hohes Maß an Rechtssicherheit für
ein erfolgreiches Bauleitplanverfahren erforderlich.
Um die hohen Anforderungen nach § 1 Baugesetzbuch erfüllen zu können,
ist es notwendig zur Umsetzung der Bauleitplanung Fachplaner einzusetzen.
Lediglich einfache
Änderungen, welche keine Auswirkungen auf die Belange der in § 1 Baugesetzbuch
genannten Grundsätze hat, können ohne den Einsatz von Fachplanern durchgeführt
werden.
Verwaltungsseitig wird
vorgeschlagen, dass Planungsbüro Warnecke, Braunschweig, mit dem
Planungsleistungen zu beauftragen, da dieses zurzeit weitere Bebauungspläne in
der Gemeinde Flöthe bearbeitet.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Flöthe wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Der Auftrag für die Planung des Bebauungsplanes “1.
Änderung Pfarrkamp“ der Gemeinde Flöthe wird dem Planungsbüro Warnecke,
Wendentorwall 19, 38100 Braunschweig, erteilt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: