Vereinbarung mit dem Landkreis Wolfenbüttel über die Abwicklung von Vergabeverfahren der Samtgemeinde Oderwald.
Sachverhalt:
Die Samtgemeinde Oderwald und ihre
Mitgliedsgemeinden treten in vielfältiger Weise als öffentlicher Auftraggeber
auf. Die hierzu notwendigen Vergabeverfahren werden zurzeit von der Zentralen
Vergabestelle der Samtgemeinde Oderwald wahrgenommen. Aufgrund der Vielzahl der
durchzuführenden Vergabeverfahren (in den letzten Jahren stark ansteigend) und
der Zunahme der Komplexität des Vergaberechts ist eine Entlastung der Zentralen
Vergabestelle notwendig, um weiterhin alle notwendigen Vergabeverfahren zeitnah
durchzuführen.
Der Landkreis Wolfenbüttel bietet im Rahmen
einer interkommunalen Zusammenarbeit die Möglichkeit an, Vergabeverfahren in
Zusammenarbeit mit der Zentralen Vergabestelle der Samtgemeinde Oderwald
durchzuführen. Die Aufgabenteilung kann der anliegenden Vereinbarung entnommen
werden.
Ziel der Zusammenarbeit ist eine Optimierung
und effizientere Gestaltung der Vergabeverfahren, eine Bündelung des
vergaberechtlichen Know-Hows sowie finanzielle Synergieeffekte durch die gemeinsame
Nutzung der technischen Infrastruktur zur elektronischen Durchführung von
Vergabeverfahren. Darüber hinaus gewährleistet die Zusammenarbeit der Zentralen
Vergabestellen einheitliche Verfahrensabläufe unter größtmöglicher
Berücksichtigung der Grundsätze der Transparenz, Vermeidung von Korruption und
Gleichbehandlung aller Bieter.
Die Kooperation mit dem Landkreis
Wolfenbüttel zur Abwicklung von Auftragsvergaben soll für Bau-, Liefer- und
Dienstleistungen ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000,00 € netto und
bei freiberuflichen Leistungen ab Erreichen des jeweiligen EU-Schwellenwertes
(derzeit 215.000,00 € netto) erfolgen.
Für die Bereitstellung der Leistungen der
Zentralen Vergabestelle des Landkreises Wolfenbüttel wird eine Jahrespauschale
i. H. v. 2.500,00 € in Rechnung gestellt Zusätzlich wird eine Fallpauschale von
450,00 € je Verfahren bei nationalen Ausschreibungen sowie 750.00 € je
verfahren bei europaweiten Ausschreibungen erhoben. Eine Zusammenarbeit wäre
voraussichtlich, vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages, ab dem 01.08.2022
möglich.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
·
Die anliegende Zweckvereinbarung zwischen dem
Landkreis Wolfenbüttel und der Samtgemeinde Oderwald zur Nutzung einer
gemeinsamen Zentralen Vergabestelle wird geschlossen.
·
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der
Kreistag des Landkreises Wolfenbüttel der Zweckvereinbarung zwischen dem
Landkreis Wolfenbüttel und der Samtgemeinde Oderwald zur Nutzung einer
gemeinsamen Zentralen Vergabestelle zustimmt.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
51110.443100 51110.743100
Mittel stehen zur Verfügung: werden im 1. Nachtragshaushalt 2022 bereitgestellt
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten: min.
2.500,00 € + Anzahl der Verfahren = rd. 10.000,00 €
Jährliche Abschreibungen: