Betreff
Öffentliches Auftragswesen;
Vereinbarung mit dem Landkreis Wolfenbüttel über die Abwicklung von Vergabeverfahren der Samtgemeinde Oderwald.
Vorlage
SG-XI/060/2022
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Die Samtgemeinde Oderwald und ihre Mitgliedsgemeinden treten in vielfältiger Weise als öffentlicher Auftraggeber auf. Die hierzu notwendigen Vergabeverfahren werden zurzeit von der Zentralen Vergabestelle der Samtgemeinde Oderwald wahrgenommen. Aufgrund der Vielzahl der durchzuführenden Vergabeverfahren (in den letzten Jahren stark ansteigend) und der Zunahme der Komplexität des Vergaberechts ist eine Entlastung der Zentralen Vergabestelle notwendig, um weiterhin alle notwendigen Vergabeverfahren zeitnah durchzuführen.

Der Landkreis Wolfenbüttel bietet im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit die Möglichkeit an, Vergabeverfahren in Zusammenarbeit mit der Zentralen Vergabestelle der Samtgemeinde Oderwald durchzuführen. Die Aufgabenteilung kann der anliegenden Vereinbarung entnommen werden.

Ziel der Zusammenarbeit ist eine Optimierung und effizientere Gestaltung der Vergabeverfahren, eine Bündelung des vergaberechtlichen Know-Hows sowie finanzielle Synergieeffekte durch die gemeinsame Nutzung der technischen Infrastruktur zur elektronischen Durchführung von Vergabeverfahren. Darüber hinaus gewährleistet die Zusammenarbeit der Zentralen Vergabestellen einheitliche Verfahrensabläufe unter größtmöglicher Berücksichtigung der Grundsätze der Transparenz, Vermeidung von Korruption und Gleichbehandlung aller Bieter.

Die Kooperation mit dem Landkreis Wolfenbüttel zur Abwicklung von Auftragsvergaben soll für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000,00 € netto und bei freiberuflichen Leistungen ab Erreichen des jeweiligen EU-Schwellenwertes (derzeit 215.000,00 € netto) erfolgen.

Für die Bereitstellung der Leistungen der Zentralen Vergabestelle des Landkreises Wolfenbüttel wird eine Jahrespauschale i. H. v. 2.500,00 € in Rechnung gestellt Zusätzlich wird eine Fallpauschale von 450,00 € je Verfahren bei nationalen Ausschreibungen sowie 750.00 € je verfahren bei europaweiten Ausschreibungen erhoben. Eine Zusammenarbeit wäre voraussichtlich, vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages, ab dem 01.08.2022 möglich.

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

·         Die anliegende Zweckvereinbarung zwischen dem Landkreis Wolfenbüttel und der Samtgemeinde Oderwald zur Nutzung einer gemeinsamen Zentralen Vergabestelle wird geschlossen.

·         Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Kreistag des Landkreises Wolfenbüttel der Zweckvereinbarung zwischen dem Landkreis Wolfenbüttel und der Samtgemeinde Oderwald zur Nutzung einer gemeinsamen Zentralen Vergabestelle zustimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     51110.443100                                             51110.743100

Mittel stehen zur Verfügung:           werden im 1. Nachtragshaushalt 2022 bereitgestellt

Gesamtausgaben:                                

Jährliche Folgekosten:                        min. 2.500,00 € + Anzahl der Verfahren = rd. 10.000,00 €

Jährliche Abschreibungen: