Betreff
Deckensanierung Einmündungsbereich Bahnhofstraße (L 512/K 33).
Vorlage
B-XIX/030/2022
Art
Beschlussvorlage Börßum

Sachverhalt:

In der Ortslage Börßum wurden die Landstraße 512 und die Bahnhofstraße als getrennten Baumaßnahmen im Jahr 2020 saniert. Für die im Einmündungsbereich der K 33 und der L 512 Fläche in der Bahnhofstraße lagen Ausbauvarianten vor, die nicht zur Umsetzung gekommen sind. Aufgrund der engen Bauzeit für die L512 wurde die Sanierungsmaßnahme dieser Fläche im Jahr 2020 jedoch nicht durchgeführt.

 

Der Tiefbaubetrieb Landkreis WF plant nunmehr die Sanierung des Einmündungsbereiches. Die 4 cm Asphaltdeckschicht wird dabei abgefräst und neu hergestellt.

 

Neben der Deckensanierung der Fahrbahn sollen beidseitig Gehwege zwischen der L512 und der K33 durch einen 15 m Neubau verbunden werden. Zusammen mit der Neuanlage der Gehwege ist die Fahrbahnbreite auf 7,0 m festgelegt.

 

Folgende Maßnahme sollen durchgeführt werden:

 

·         ca. 30 cm Auskofferung beidseitig der Fahrbahn für die Anlage eines Gehweges

·         Gehwegbreite 1,50 m in Pflasterbauweise, verbinden der vorhandenen Gehwege „Am Wasserwerk“ / „Hauptstraße“

·         Straßenablauf zur Entwässerung der Fahrbahn einsetzen

·         ca. 4 cm Abfräsen vorhandener Asphaltdeckschicht auf der Fahrbahn

·         Einbau Gussasphaltdeckschicht MA 0/11 N

 

Eine Besonderheit der Baumaßnahme ist die Verkehrssicherung während der Ausführung. In diesem Bereich werden drei Straßen zusammengeführt: Bahnhofstraße, Am Wasserwerk sowie Im Berge. Der Verkehr über die Bahnhofstraße wird durch einen Wendehammer zurück zu der L512 geführt. Sämtliche Verkehrsverbindungen inkl. ÖPNV zum Bahnhof führen über die Bahnhofstraße. Eine Vollsperrung in der Bauzeit ist für diese Fläche verkehrstechnisch nicht umsetzbar.

 

Um den Verkehr während der Bauzeit aufrecht gehalten werden kann, wird eine halbseitige Sperrung für die Baustelle vorgesehen. Der Verkehr in diesem Bereich soll in der Bauzeit ggf. durch Verkehrsampeln geregelt. Eine Abstimmung mit dem ÖPNV ist im Vorfeld notwendig.

 

Die Baumaßnahme wird ca. 2 bis 3 Wochen dauern. Die Durchführung ist voraussichtlich für den Oktober 2022 geplant.

 

An der östlichen Seite des neuen Gehwegs wird der Radweg saniert (separate Baumaßnahme des Tiefbaubetriebes des Landkreises Wolfenbüttel). Die Sanierung des Radwegs soll vor der Fahrbahnsanierung durchgeführt werden, um eine evtl. Beschädigung der Fahrbahn durch Baustofftransport für den Radweg zu vermeiden. Die Sanierung des Radweges ist zurzeit in der Vergabephase und wird voraussichtlich im August 2022 zur Ausführung kommen.

 

Kostenschätzung und Kostenaufteilung

 

Die Gemeinde Börßum und der Wirtschaftsbetrieb des Landkreises Wolfenbüttel, Tiefbaubetrieb Landkreis Wolfenbüttel (WLW) sind Baulastträger für die Baumaßnamen. Die Gemeinde trägt die Baukosten des Gehweges mit Bordanlage, und der WLW die Kosten der Deckensanierung und der Entwässerung der Verkehrsfläche.

 

Eine Kostenschätzung mit den voraussichtlichen Kostenanteilen für die Gemeinde und den Landkreis Wolfenbüttel ist als Anlage beifügt.

 

Die Aufteilung der Kosten ist wie folgt:

 

·             Kostenanteil der Gemeinde Börßum (brutto)      7.500 €

·             Kostenanteil für den Landkreis (brutto)             15.500 €

        Gesamtsumme (brutto)                                      23.000 €

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Der Deckensanierung des Einmündungsbereiches L 512 – K 33 im Ortsteil Börßum durch den Tiefbaubetrieb des Landkreises Wolfenbüttel wird zugestimmt. Der Eigenanteil der Gemeinde Börßum beläuft sich nach der Kostenschätzung auf 7.500 Euro (brutto).

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    54110.421200                               54110.721200

Mittel stehen zur Verfügung:      ja

Gesamtausgaben:                                      7.500,00 €

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: