Betreff
Einziehung eines Teilstückes des Wirtschaftsweges Breiter Weg östlich der Straße In der Mennecken-Worth.
Vorlage
F-XIX/024/2022
Art
Beschlussvorlage Flöthe

Sachverhalt:

Der östlich der Wegeabzweigung In der Mennecke-Worth gelegene Wegeteil des Breiten Weges (Gemarkung Flöthe, Flur 10, Flurstück 43/2) grenzt an einen im Privatbesitz befindlichen Wirtschaftsweg an. Dieser Teil des Weges wurde früher als Zufahrt zu einem dort gelegenen Sportplatz öffentlich gewidmet. Dieser Sportplatz ist heute nicht mehr vorhanden. Gegenwärtig wird der Weg als Wirtschaftsweg für den landwirtschaftlichen Verkehr genutzt. Aus Sicht der Gemeinde Flöthe als Straßenbaulastträger hat dieser Wegeteil keine Verkehrsbedeutung mehr, sodass dieser eingezogen werden könnte. Hinzu kommt, dass das der betreffende Wegeteil im Rahmen eines Flächentausches einem anderen Eigentümer übertragen werden soll. Das einzuziehende Teilstück ist im beigefügten Planauszug rot gekennzeichnet.

 

Nicht von der Einziehung umfasst wird die Teilfläche westlich des im beigefügten Planauszugs rot markierten Teilstücks. Dieses Teilstück dient weiterhin dem öffentlichen Verkehr.

 

Nach § 8 des Nds. Straßengesetzes soll eine Straße vom Träger der Straßenbaulast eingezogen werden, wenn sie keine Verkehrsbedeutung mehr hat oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohles für ihre Beseitigung vorliegen. Die Absicht der Einziehung ist dabei grundsätzlich mindestens drei Monate vorher ortsüblich bekannt zu machen. Im Anschluss ist unter Berücksichtigung der gegebenenfalls eingegangenen Stellungnahmen ein Ratsbeschluss herbeizuführen.

 

Durch die Teileinziehung wird der Weg dem öffentlichen Kraftfahrzeugverkehr entzogen und entsprechend teilentwidmet. Ausgenommen von dieser Teileinziehung für den öffentlichen Kraftfahrzeugverkehr ist lediglich der landwirtschaftliche Verkehr.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Flöthe wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Die im anliegenden Lageplan gekennzeichnete öffentlich gewidmete Verkehrsfläche „Breiter Weg“, Gemarkung Flöthe, Flur 10, Flurstück 43 wird eingezogen. Das dazu im Nds. Straßengesetz vorgeschriebene Verfahren ist durchzuführen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                      xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:      ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: