Sachverhalt:
Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2014 wird
die Anpassung an die Haushaltswirtschaft vollzogen. Insbesondere die über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden mit diesem
Nachtragshaushalt haushaltsmäßig dargestellt. Hauptsächlich ist der
außerordentliche Aufwand für die Restabwicklung zur Sanierung der Turnhalle
sowie die Abwicklung des Brandschadens an der Wohnanlage „Mühlenweg 34“ zu
veranschlagen. Wesentliche Ansatzänderungen liegen bei der Prüfung und
Gesamtumstellung auf die „Doppik“ und in den Produkten Grundschule sowie
Feuerwehr vor .Auf die Anpassung von Mehrkosten im Zusammenhang mit der
Softwareumstellung im Bereich „Finanzwesen“ und „Meldewesen“ (Schulungsbelange)
wird hingewiesen. Die erforderlichen Investitionsleistungen + Schulungskosten
werden im Haushaltsjahr 2015 veranschlagt.
Die veränderten Investitionen im Jahr 2014
sind im beigefügten Vorbericht ausführlich dargestellt.
Weitere Erläuterungen zum Nachtragshaushalt gehen ebenfalls aus dem Vorbericht hervor.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
- Die
als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltsatzung 2014 wird gemäß
§ 115 NKomVG erlassen.
Finanzielle Auswirkungen: Keine
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: