Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung und-plan 2014.
Vorlage
SG-IX/242/2014
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2014 wird die Anpassung an die Haushaltswirtschaft vollzogen. Insbesondere die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden mit diesem Nachtragshaushalt haushaltsmäßig dargestellt. Hauptsächlich ist der außerordentliche Aufwand für die Restabwicklung zur Sanierung der Turnhalle sowie die Abwicklung des Brandschadens an der Wohnanlage „Mühlenweg 34“ zu veranschlagen. Wesentliche Ansatzänderungen liegen bei der Prüfung und Gesamtumstellung auf die „Doppik“ und in den Produkten Grundschule sowie Feuerwehr vor .Auf die Anpassung von Mehrkosten im Zusammenhang mit der Softwareumstellung im Bereich „Finanzwesen“ und „Meldewesen“ (Schulungsbelange) wird hingewiesen. Die erforderlichen Investitionsleistungen + Schulungskosten werden im Haushaltsjahr 2015 veranschlagt.

 

Die veränderten Investitionen im Jahr 2014 sind im beigefügten Vorbericht ausführlich dargestellt.

 

Weitere Erläuterungen zum Nachtragshaushalt gehen ebenfalls aus dem Vorbericht hervor.

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

  • Die als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltsatzung 2014 wird gemäß
    § 115 NKomVG erlassen.

 


Finanzielle Auswirkungen: Keine

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                               

Jährliche Folgekosten:                       

Jährliche Abschreibungen: