Sachverhalt:
In
der Kindertagesstätte der Gemeinde Börßum fallen neben dem pädagogischen
Erziehen der Kinder täglich auch hauswirtschaftliche Arbeiten an, welche von
den Erzieherinnen zusätzlich getragen werden müssen. Diese Zeit fehlt dann in
den einzelnen Gruppen und kann den harmonischen und qualitativen Ablauf sehr
stören und beeinflussen.
Zum
einen müssen morgens die Getränke für das Frühstück der ca. 70 Kinder
vorbereitet werden. Das Geschirr muss dann gereinigt werden. Danach muss das
Mittagessen vorbereitet werden. Zum Teil muss für die Krippengruppe für
einzelne Kleinkinder separates Essen vorbereitet werden. Z. Zt. nehmen 15
Krippenkinder und ca. 20 Kindergartenkinder am Mittagessen teil. Auch danach
muss sich um das Geschirr gekümmert werden.
Neben
den täglichen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten gibt es auch noch die
wöchentlichen Aufgaben zu erledigen.
Die
Erzieherinnen können diese Arbeit nicht zusätzlich leisten, da dann immer nur
eine Erzieherin in der jeweiligen Gruppe ist.
Z.
Zt. helfen hin und wieder sogenannte 1 €-Kräfte in der Küche aus, welche uns
vom Arbeitsamt eingeteilt werden. Da aber gerade das Thema „Kindergarten“ sehr
sensibel zu betrachten ist und man auf fähiges Personal achten muss, da ein
Kontakt zu den Kindern nicht immer vermieden werden kann, halte ich diese
Regelung auf Dauer für nicht tragbar.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
- Für
die Kindertagesstätte der Gemeinde Börßum wird eine Hauswirtschaftskraft
mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Std./Woche eingestellt. Die
Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 1 TVöd.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: