Betreff
Beauftragung eines allgemeinen Verwaltungsvertreters des Samtgemeindebürgermeisters; Herr Olaf Kosel.
Vorlage
SG-IX/245/2014
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

I.              Lt. Beschluss des Rates der Samtgemeinde Oderwald vom 02.02.2011 wurde Herr Olaf Kosel für die Zeit vom 01.03.2011 bis 31.10.2014 mit der allgemeinen Verwaltungsvertretung des Samtgemeindebürgermeisters beauftragt.

 

II.            Nach § 81 Abs. 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) beauftragt der Rat der Samtgemeinde Oderwald auf Vorschlag des Samtgemeindebürgermeisters eine Person, die bei der Kommune beschäftigt ist, mit der allgemeinen Stellvertretung (allgemeiner Verwaltungsvertreter).

 

III.           In Absprache mit Herrn Marc Lohmann, der das Amt des Samtgemeindebürgermeisters am 01.11.2014 antritt, schlage ich den Mitgliedern des Rates der Samtgemeinde Oderwald vor, Herrn Olaf Kosel mit der allgemeinen Vertretung des Samtgemeindebürgermeisters zu beauftragen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Der Verwaltungsangestellte Herr Olaf Kosel wird ab 01. November 2014 mit der allgemeinen Verwaltungsvertretung des Samtgemeindebürgermeisters beauftragt. Diese Beauftragung ist bis zum 31. Oktober 2021 befristet.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    11110-711110-401101                  11110-711110-701101

Mittel stehen zur Verfügung:       ja

Gesamtausgaben:                     

Jährliche Folgekosten:                1.140,00 €

Jährliche Abschreibungen: