Betreff
Änderung und Ergänzung des Landesraumordnungsprogrammes.
Vorlage
D-XVII/041/2014
Art
Beschlussvorlage Dorstadt

Sachverhalt:

Der Landkreis Wolfenbüttel hat im August  2014 den Entwurf der Änderung und Ergänzung des Landesraumordnungsprogrammes mit der Bitte um Stellungnahme vorgelegt.

 

Die Landesregierung beabsichtigt mit einer Änderung und Ergänzung des Landesraumordnungsprogrammes (LROP) die Ziele und Grundsätze der Raumordnung zu aktualisieren.

 

Zum Programmentwurf hat das Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) folgendes mitgeteilt:

 

Erstmals werden umfangreiche Naturschutzziele wie die Festlegung von Vorranggebieten für einen landesweiten Biotopverbund in das LROP aufgenommen.

 

Des Weiteren werden Regelungen aufgenommen, um den Flächenverbrauch für Siedlungsentwicklung wirksam zu reduzieren. Der Entwurf des LROP zielt zudem darauf ab, die Daseinsvorsorge und Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse für die Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Zentralörtliche Bildungs-, Gesundheits-, Kultur- sowie Versorgungs- und Verwaltungseinrichtungen sollen für alle leichter erreichbar sein. Dabei sollen unnötiger Verkehr und zusätzliche Mobilitätskosten vermieden werden.

 

Es sollen Regelungen zum vorzugsweisen Ausbau der Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetze ergänzt werden.

 

Zur Begrenzung des Flächenverbrauchs sollen Regelungen zur flächensparenden Siedlungsentwicklung unter Berücksichtigung der Infrastrukturfolgekosten, des Vorrangs der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung, des demographischen Wandels, der Konzentration auf Zentrale Orte und des Weiteren auf über den liniengebundenen ÖPNV angebundene Siedlungsgebiete festgelegt werden.

 

Zur Optimierung der Erreichbarkeit von zentralörtlichen Einrichtungen und Angeboten der Daseinsvorsorge sollen neben der Definition grundzentraler Verflechtungsbereiche mittelzentrale Erreichbarkeitsräume festgelegt werden.

 

 

Die vorgesehenen Ergänzungen zur  Entwicklung der Versorgungsstrukturen des Einzelhandels beziehen sich auf die Neufestlegung der einzelhandelsbezogenen Verflechtungsbereiche, des Kongruenzgebotes und der Regelungen zu Agglomerationen, auf die Definition von Begriffen sowie auf besondere Erfordernisse grenzüberschreitender Abstimmungen.

 

Ein Richtungswechsel wird auch beim Torfabbau und dem Moorschutz eingeleitet. Beabsichtigt ist, sämtliche Vorranggebiete Rohstoffgewinnung für die Rohstoffart Torf

zu streichen, den Torfabbau auslaufen zu lassen und zu Gunsten des Klima- und Naturschutzes Vorranggebiete Torferhaltung und Moorschutz festzulegen.

 

Auch die Energiewende wird im neuen Raumordnungsprogramm berücksichtigt. Neben Festlegungen zur Netzanbindung für die Offshore-Windparks wird Gorleben als Vorrangstandort Endlager gestrichen. Neue konventionelle Großkraftwerke in den Vorrangstandorten müssen einen Wirkungsgrad von mindestens 55 Prozent aufweisen.

 

Der Städte- und Gemeindebund wies bereits mit Rundschreiben Nr. 101/2013 darauf hin, dass die geplanten Änderungen des LROP erhebliche Auswirkungen auf die Entwicklung der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden haben können. Es wurde in der Vergangenheit immer wieder gefordert, dass das Programm mit dem Ziel novelliert wird, den ländlichen Raum (einschließlich der Nachbargemeinden von Großstädten) und die Planungshoheit der Städte und Gemeinden zu stärken und Regelungsdichte und Regelungsinhalt zu verringern.

 

Der Städte und Gemeindebund sieht keinen Bedarf, ein zusätzliches Instrument der Regionalplanung zur Begrenzung des Flächenverbrauchs und zur Stärkung des Vorrangs der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung einzuführen. Die von ihnen unterstützte Zielrichtung ist bereits jetzt in den einschlägigen Normen sowohl im Bauplanungsrecht als auch im Raumordnungsrecht vorhanden; ein zusätzlicher Regelbedarf ist nicht erforderlich.

 

Ausdrücklich unterstützt werden die Ziele zum Ausbau der Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetze im ländlichen Raum in Abschnitt 1.1 (Entwicklung der räumlichen Struktur des Landes). Eine entsprechende Vorschrift sollte im LROP eingefügt werden und das ML darüber hinaus auf Landes- und Bundesebene dafür eintreten, dass ein zügiger Ausbau der entsprechenden Netze erfolgt. Es wäre sinnvoll, wenn alle Telekommunikationsunternehmen im Rahmen der Daseinsvorsorge (grund-) gesetzlich verpflichtet würden, vorrangig den ländlichen Raum mit entsprechenden Breitbandnetzen auszustatten.

 

Hinsichtlich der Entwicklung der Versorgungsstrukturen hält der Städte- und Gemeindebund es für unbedingt notwendig, dass auch in kleineren und mittleren Städten und Gemeinden in Abstimmung mit den benachbarten Kommunen Einzelhandelsentwicklung stattfinden kann. Die bisherigen restriktiven Regelungen im LROP sollten deshalb grundlegend überdacht werden, ohne einen unnötigen Verdrängungswettbewerb zuzulassen. Es sollten klare Grenzen vorgegeben werden, die dann aber einvernehmlich durch gemeinsame Vereinbarungen zwischen Gemeinden überwunden werden können. Dies scheint ein sinnvoller Weg, um die Versorgung vor Ort künftig sicherstellen zu können.

 

In Waldgebieten sollten zukünftig Windenergieanlagen stärker als bisher rechtlich zugelassen sein. Bisher enthält das LROP in Nr. 4.2.04 die Aussage, dass Wald wegen seiner vielfältigen Funktionen, insbesondere wegen seiner klimaökologischen Bedeutung, nicht für die Nutzung von Windenergieanlagen in Anspruch genommen werden soll. Flächen innerhalb des Waldes sollen nur dann für Windenergienutzung in Anspruch genommen werden können, wenn weitere Flächenpotenziale weder für neue Vorrang- noch für neue Eignungsgebiete im Offenland zur Verfügung stehen und es sich um mit technischen Einrichtungen oder Bauten vorbelastete Flächen handelt. Faktisch wird damit die Windenergie im Wald weitgehend ausgeschlossen. Dies ist zum einen nicht sinnvoll, weil gerade in Waldgebieten Windenergieanlagen weniger auffällig sind und das Landschaftsbild beeinträchtigen können als in den anderen Gebieten. Andererseits bleiben bei dieser raumordnerischen Vorgabe und weiteren Einschränkungen für waldreiche Kommunen nur sehr geringe oder fast gar keine Flächen für die Ausweisung von Windenergieanlagen übrig. Hier sollte die restriktive Vorgabe im LROP gelockert werden.

 


Zu der Änderung und Ergänzung des LROP empfehle ich eine Stellungnahme in der Art abzugeben, dass von Seiten der Gemeinde Dorstadt die Ausführungen des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes unterstützt werden, da diese Ausführungen eine Stärkung der kreisangehörigen Gemeinden fordern.

Die Stellungnahme des Nds. Städte- und Gemeindebundes, die bereits im Vorfeld zu der beabsichtigten Änderung abgegeben wurde, ist als Anlage zur Unterrichtung beigefügt.

 


Finanzielle Auswirkungen: Keine.

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                               

Jährliche Folgekosten:                       

Jährliche Abschreibungen: