Sachverhalt:
Das Büro für Stadtplanung Dr.-Ing. W. Schwerdt, Braunschweig, hat den Entwurf zum Bebauungsplan „Windenergieanlagen Cramme, 1. Änderung“ in Cramme erarbeitet.
Im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der frühzeitigen
Behördenbeteiligung (§ 4 Bau GB) sind Bedenken und Anregungen eingegangen.
Das Büro für Stadtplanung
Dr.-Ing. W. Schwerdt, Braunschweig, hat diese eingegangenen Stellungnahmen
geprüft und dazu entsprechende Beschlussempfehlungen erarbeitet.
Der Entwurf des Bebauungsplanes,
sowie die Auswertung der eingegangen Stellungnahmen sind als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Cramme wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Nach Beratung über die eingegangenen Anregungen und
Bedenken wird der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes
„Windenergieanlagen Cramme, 1. Änderung“ zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: