Sachverhalt:
Die
ev.-luth. Kirchengemeinde Cramme hat mit Schreiben vom 25.09.2014 einen Antrag
auf Bezuschussung für die Sanierung der Beleuchtung in der Friedhofskapelle
Cramme gestellt.
Es
ist beabsichtigt, die Beleuchtung zu erneuern, da die Vorhandene defekt und
nicht mehr reparabel ist. Die Arbeiten sind für das Jahr 2015 geplant. Die
Gesamtkosten werden, auf ca. 2.100,00 € geschätzt. Ein konkretes Kostenangebot
liegt noch nicht vor.
Die
Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Vorlage der entsprechenden Rechnungen.
Die Samtgemeinde Oderwald hat im Jahr 1981 einen Grundsatzbeschluss zu den Bezuschussungen für Maßnahmen auf Friedhöfen gefasst. Die Höhe des Zuschusses von der Samtgemeinde und der Mitgliedsgemeinde wurde mit insgesamt 1/3 der entstehenden Baukosten festgesetzt. Die Gemeinde Cramme hat somit 1/6 der Gesamtkosten zu tragen. Nach der vorgelegten Kostenschätzung wären das 350,00 €.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Cramme wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Der ev.-luth. Kirchengemeinde Cramme wird
für die Erneuerung der Beleuchtung in der Friedhofskapelle in Cramme ein
Zuschuss in Höhe von 1/6 der entstehenden Gesamtkosten, max. 350,00 €, gewährt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben: 350,00 €
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: