Betreff
Öffentliches Auftragswesen;
Festsetzung von Wertgrenzen unterhalb der geltenden EU-Schwellenwerte für 1. Bauaufträge (VOB/A) und 2. Liefer- und Dienstleistungsaufträge (VOL/A)
Vorlage
B-XVII/028/2012
Art
Beschlussvorlage Börßum

Sachverhalt:

Zur Beschleunigung von investiven Maßnahmen wurden angesichts der Wirtschaftskrise seit 2008 Wertgrenzen mit ergänzenden Regelungen für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben festgelegt, bis zu denen Bauaufträge und Dienstleistungs- oder Lieferaufträge verfahrensvereinfacht bis zum 31.12.2011 vergeben werden dürfen.

 

Die Rückmeldungen aus der Vergabepraxis in Niedersachsen zu den eingeführten Wertgrenzen waren grundsätzlich positiv. Bemängelt wurde allerdings, die seit dem Jahr 2011 nicht bundesweit einheitlichen Regelungen. Niedersachsen hat daher die Vereinheitlichung der Länderregelungen, die Neubewertung der bereits in der VOB/A enthaltenen Wertgrenzen und die Einführung von Wertgrenzen in die VOL/A den zuständigen Bundesgremien zur Erörterung vorgelegt. Ziel ist es, ab dem Jahr 2013 gemeinsame verfahrensvereinfachende Vergaberegeln unterhalb der Europaschwellen bei Bund und Ländern zu erreichen.

 

Für das Jahr 2012 wurden daher im gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, der Nds. Staatskanzlei und der übrigen Ministerien vom 25.11.2011 (siehe Anlage) neue Wertgrenzen festgelegt.

 

Gem. Nr. 6.2 des o. a. Runderlasses wird den kommunalen Gebietskörperschaften die Anwendung dieser Regelung empfohlen, d. h. die kommunalen Gebietskörperschaften müssen die entsprechenden erhöhten Wertgrenzen auch für sich selbst für rechtlich verpflichtend erklären.

 

Der Rat der Gemeinde Börßum hat im Jahr 2009 beschlossen, dass die in der Samtgemeinde Oderwald geltende Dienstanweisung für die Vergaben von Aufträgen auch in der Gemeinde Börßum anzuwenden ist.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

  • Die Regelungen des gemeinsamen Runderlasses des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, der Nds. Staatskanzlei und der übrigen Ministerien vom 25.11.2011 über die Vergabe von Aufträgen unterhalb der geltenden EU-Schwellenwerte für Bauaufträge (VOB/A) und Liefer- und Dienstleistungsaufträge (VOL/A) finden auch in der Gemeinde Börßum Anwendung

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                        Ergebnishaushalt                             Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                       xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                         

Jährliche Folgekosten:

Jährliche Abschreibungen: