Betreff
Sanierung des Bahnhofsgebäudes in Börßum;
Projektplan mit Ziel-, Ablauf- und Zeitplanung
Vorlage
SG-IX/267/2014
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Der Arbeitskreis Bahnhof Börßum hat in seinen Arbeitskreissitzungen vom 12.07. und 12.09.2014 den in Anlage 1 dargestellten Projektplan erarbeitet.

 

Das Nutzungskonzept sieht weiterhin die Unterbringung der Samtgemeindeverwaltung im ehemaligen Bahnhofsgebäude vor. Die in Anspruch zu nehmende Nutzfläche liegt bei ca. zwei Drittel, so dass ein Drittel – mithin 400 m² - einer Fremdnutzung zugeführt werden können.

Vor dem Hintergrund, dass auch die derzeitige Bahnhaltestelle erhalten und das Bahnhofsumfeld aufgewertet werden soll, nimmt der Standort Bahnhof Börßum nicht nur für die Anbindung der RegioStadtBahn an touristische Anziehungspunkte (Warnetalbahn Archäologiepark Kaiserpfalz Werla, Rad-/Kanuwanderungen) sondern auch als „Bürgerbahnhof“ eine bedeutende Rolle ein.

Der Landkreis Wolfenbüttel hat die Förderung des Projekts Bahnhof Börßum mit einer Summe von 300 T€ in Aussicht gestellt. Hiervon konnten bislang 100 T€ abgerufen werden. Die Auszahlung des Restbetrages wird von der Vorlage einer belastbaren Projektplanung abhängig gemacht, wie sie dem Samtgemeinderat heute zur Entscheidung vorgelegt wird.

 

Der Rat der Samtgemeinde Oderwald hat sich bereits in seiner Sitzung am 11.12.2013 mit der Nutzung des Bahnhofsgebäudes auseinandergesetzt. Die Verwaltung ist seinerzeit beauftragt worden, mit dem Landkreis Wolfenbüttel Gespräche über eine Verlegung der Verwaltung des Abfallwirtschaftsbetriebes in das Bahnhofsgebäude Börßum zu führen bzw. zu klären, inwieweit sich der ALW eine Kostenbeteiligung (Investitionskosten) bei der Anmietung der Räumlichkeiten vorstellen kann. Diese Gespräche sind als gescheitert anzusehen.

Lag die Kostenschätzung zum Zeitpunkt der Zwangsversteigerung noch bei 2.900.000 €, so musste diese zwischenzeitlich auf 3.300.000 € korrigiert werden. Hierzu ist anzumerken, dass die Kostensteigerungen in der Vergangenheit aufgrund günstigerer Ausschreibungsergebnisse vermieden werden konnten. Gleichwohl ist zur Vermeidung von Zinsnachteilen und inflationären Effekte eine zeitnahe Umsetzung des Projektes anzustreben. Fördermöglichkeiten sind weiterhin vorrangig in Anspruch zu nehmen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Der Rat der Samtgemeinde Oderwald stimmt dem vom Arbeitskreis „Bahnhof Börßum“ erarbeiteten Projektplan mit der Ziel-, Ablauf- und Zeitplanung zu, wie er als Anlage 1 der vorliegenden Ratsdrucksache zu entnehmen ist.

·         Das Nutzungskonzept sieht weiterhin die Unterbringung der Samtgemeindeverwaltung im ehemaligen Bahnhofsgebäude vor.

·         Der Rat der Samtgemeinde Oderwald nimmt von der derzeitigen Kostenschätzung in Höhe von 3.300.000 € Kenntnis.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                               

Jährliche Folgekosten:                       

Jährliche Abschreibungen: