Betreff
Besetzung des Schulausschusses
Vorlage
SG-IX/001/2011
Art
Informationsvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Gemäß § 110 Abs. 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes setzen sich die Schulausschüsse aus Mitgliedern der Vertretungskörperschaften des Schulträgers und aus stimmberechtigten Vertreterinnen oder Vertretern der Schulen zusammen. Jedem Schulausschuss muss mindestens je ein Vertreter der Lehrer und der Eltern angehören.

 

Die Vertreter der Schulen werden von der Vertretungskörperschaft des Schulträgers nach Vorschlägen der in Abs. 2 genannten Gruppen berufen; die Vorschläge sind bindend (§ 110 Abs. 4).

 

Als Vertreter der Lehrer wurden benannt:

 

       Grundschule Börßum                           Grundschule Cramme
       Herr Herbert Hass                                     Frau Ute Busche
       Ersatzmitglied:                                          Ersatzmitglied:
       Herr Lothar Eickmann                               Frau Susanne Strobach.

Als Vertreter der Eltern wurden benannt:

 

       Grundschule Börßum                           Grundschule Cramme
       Frau Marianne Streihoff                            Herr Ulf Mietens
       Ersatzmitglied:                                          Ersatzmitglied:
       Herr Konstantin Ganzauer                        Herr Ralf Hermann.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Ich bitte um Kenntnisnahme und Bestätigung.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                    Ergebnishaushalt                        Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                        xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:     ja

Gesamtausgaben:                   

Jährliche Folgekosten:             Sitzungsgeld

Jährliche Abschreibungen: