Sachverhalt:
Gemäß § 110 Abs. 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes setzen sich die Schulausschüsse aus Mitgliedern der Vertretungskörperschaften des Schulträgers und aus stimmberechtigten Vertreterinnen oder Vertretern der Schulen zusammen. Jedem Schulausschuss muss mindestens je ein Vertreter der Lehrer und der Eltern angehören.
Die Vertreter der Schulen werden von der Vertretungskörperschaft des Schulträgers nach Vorschlägen der in Abs. 2 genannten Gruppen berufen; die Vorschläge sind bindend (§ 110 Abs. 4).
Als Vertreter der Lehrer wurden benannt:
Grundschule Börßum Grundschule Cramme
Herr Herbert Hass Frau
Ute Busche
Ersatzmitglied: Ersatzmitglied:
Herr Lothar Eickmann Frau Susanne
Strobach.
Als Vertreter der Eltern wurden benannt:
Grundschule Börßum Grundschule
Cramme
Frau Marianne Streihoff Herr Ulf Mietens
Ersatzmitglied: Ersatzmitglied:
Herr Konstantin Ganzauer Herr
Ralf Hermann.
Beschlussvorschlag:
Ich bitte um Kenntnisnahme und Bestätigung.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten: Sitzungsgeld
Jährliche Abschreibungen: