Betreff
Sitzverlust des Ratsherrn Henning Ahrens;
Feststellungsbeschluss gem. § 52 Absatz 2 NKomVG.
Vorlage
O-XIX/021/2022
Art
Beschlussvorlage Ohrum

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 07. Juli 2022 hat Herr Henning Ahrens schriftlich mitgeteilt, dass er sein Mandat als Ratsherr der Gemeinde Ohrum mit sofortiger Wirkung niederlegt. Die schriftliche Rücktritterklärung ist der Gemeinde Ohrum am 08. Juli 2022 zugegangen. Der Bürgermeister wurde hierüber umgehend in Kenntnis gesetzt.

 

Gem. § 52 Abs. 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der zurzeit gültigen Fassung verliert ein Abgeordneter seinen Sitz in der Vertretung durch schriftliche Verzichtserklärung gegenüber der Hauptverwaltungsbeamtin oder dem Hauptverwaltungsbeamten. Eine Verzichtserklärung darf nicht in elektronischer Form abgegeben und nicht widerrufen werden.

 

Nach § 52 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG stellt die Vertretung zu Beginn der nächsten Sitzung fest, ob eine Voraussetzung für den Sitzverlust vorliegt.

 

Vor der Feststellung des Sitzverlustes ist dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

An der Beratung und Beschlussfassung über den Sitzverlust wirkt Ratsherr Henning Ahrens nach § 54 Abs. 3 in Verbindung mit § 41 NKomVG nicht mit.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Samtgemeinde Oderwald wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Nach § 52 Abs. 2 NKomVG wird festgestellt, dass Ratsherr Henning Ahrens seinen Sitz im Rat der Gemeinde Ohrum nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG verliert.

 


Finanzielle Auswirkungen: keine

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                   xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:           ja/nein

Gesamtausgaben:                                                                             

Jährliche Folgekosten:                                                                    

Jährliche Abschreibungen: