Betreff
Zuwendungsantrag im Dorfentwicklungsprogramm der Samtgemeinde Oderwald; Sanierung Schlesierweg in 38312 Börßum.
Vorlage
B-XIX/037/2022
Art
Beschlussvorlage Börßum

Sachverhalt:

In der Sitzung des Rates der Gemeinde Börßum am 11.07.2022 wurde berichtet, dass die Antragstellung zur Dorfentwicklung für die Maßnahme „Straßensanierung Schlesierweg“ in Börßum zum Antragstichtag 30.09.2022 vorbereitet wird.

 

Ausschlaggebend hierfür ist, dass die Trinkwasserleitung im Schlesierweg vom Eigenbetrieb Wasserversorgung Oderwald saniert wird. Geplant war diese Maßnahme bereits für das Jahr 2022, wurde jedoch für die Antragstellung der Straßensanierung um ein Jahr auf das Jahr 2023 verschoben.

 

Das Planungsbüro Warnecke, Braunschweig, hat für die Antragstellung einen Entwurf erarbeitet. Die Kostenschätzung wird nachgereicht.

 

Für die Planung, was den Straßenkörper und den Untergrund anbetrifft, war es notwendig ein weiteres Büro, das Ing.-Büro Damer + Partner, Wernigerode, mit einzubeziehen. Das betrifft die Grundlagenermittlung sowie die Vorplanung, welche für die Antragsstellung benötigt werden.

 

Es ist eine mischgenutzte Verkehrsfläche in Pflasterbauweise vorgesehen. Die Hauptverkehrsfläche als 3,5 m breite Fahrbahn wird von zwei Muldengossen flankiert, so dass sich eine Breite von 4,5 m ergibt, die den Begegnungsfall PKW / PKW aufnehmen kann.

 

Einseitig wird die mittlere Verkehrsfläche von einem ebenfalls gepflasterten Streifen begleitet, der als Gehweg bzw. als 1,5 m breiter Ausweichstreifen für den Begegnungsfall PKW / LKW dienen soll. Auf der anderen Seite lagert sich ein durchschnittlich 2 m breiter Streifen an, der im Abstand von ca. 25 - 30 m einzelne Baumpflanzungen, kleine Grünflächen sowie recht viele Stellplatzflächen aufnimmt.

 

Im Straßenverlauf bestehen insgesamt fünf Einmündungen von untergeordneten Straßenräumen. Dieser werden durch einen Farbwechsel des Pflasters in der Hauptverkehrsfläche, aber auch durch den hier jeweils erfolgenden Wechsel der beidseitig angeordneten Streifen (einerseits Pflasterstreifen als Gehweg bzw. zum Ausweichen sowie andererseits Pflanzstreifen und Parkplätze) betont.

 

Im Abstand von rd. 40 m ist zudem eine neue Straßenbeleuchtung (LED) vorgesehen.

Der Spielplatz erhält bei dem Entwurf eine neue Ausstattung (Vogelnestschaukel, Doppelschaukel, Wippe, 2 Wipptiere, Bodentrampolin, Kletterkombination mit Rutsche, Bänke, Fahrradanlehner, straßenseitig neuer Staketzaun mit zwei Zugängen).

 

Die Freifläche im Süden wird dagegen ergänzend bepflanzt und soll als ruhiger Rückzugsraum mit Parkbänken und Boulefläche ausgestattet werden.

 

In den vier westwärtigen Stichwegen mit Wendeanlage wurde auf der jeweils nördlichen Seite eine Muldengosse statt einreihiger Gosse mit Hochbord vorgesehen. Dazu dann nördlich anschließend eine Grünfläche, die mit kaskadenförmigen Mulden modelliert werden könnte, um vielleicht noch etwas mehr Oberflächenwasser abfangen und rückhalten zu können.

 

Herr Warnecke wird auf der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Umwelt- und Naturschutz der Gemeinde Börßum zugegen sein, um auf Fragen einzugehen und auch Änderungswünsche für die Antragstellung im Hinblick auf die vorgestellte Maßnahme entgegenzunehmen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

·        Die Gemeinde Börßum stellt zum 30.09.2022 einen Förderantrag im Dorfentwicklungsprogramm für die vorgestellte Maßnahme „Straßensanierung Schlesierweg, Börßum“.

·        Das Planungsbüro Warnecke, Braunschweig, wird mit der Antragsvorbereitung beauftragt.

·        Das Projekt soll in seiner Antragsform in der nächsten Fortschreibung des Dorfentwicklungsplanes der Samtgemeinde Oderwald angepasst werden (Priorität).

·         Das Ing.-Büro Damer + Partner, Werningerode, wird mit den Planungsphasen 1 – 2 beauftragt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                   

Mittel stehen zur Verfügung:      ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: