Betreff
Zuwendungsantrag im Dorfentwicklungsprogramm der Samtgemeinde Oderwald; Neugestaltung Außenanlage Dorfgemeinschaftshaus und Kirchhof / Wegeführung Kirche im Ortsteil Bornum.
Vorlage
B-XIX/038/2022
Art
Beschlussvorlage Börßum

Sachverhalt:

In der Sitzung des Rates der Gemeinde Börßum am 11.07.2022 wurde berichtet, dass die

Antragstellung zur Dorfentwicklung für die o. g. Maßnahme zum Antragstichtag 30.09.2022 vorbereitet wird.

 

Das Planungsbüro Warnecke, Braunschweig, hat für die Antragstellung einen Entwurf

erarbeitet. Die Kostenschätzung wird nachgereicht.

 

Für die Planung, was den Straßenkörper und den Untergrund anbetrifft, war es notwendig ein weiteres Büro, das Ing.-Büro Damer + Partner, Wernigerode, mit einzubeziehen. Das betrifft die Grundlagenermittlung sowie die Vorplanung, welche für die Antragsstellung benötigt werden.

 

Ausgehend von der bereits neu hergestellten Zufahrt im nördlichen Teil des Grundstückes ergibt sich eine entsprechend verlängerte Neubefestigung entlang des DGH bis auf Höhe der Zufahrt zum privaten Grundstück mit einem betongrauen Standardrechteckpflaster. Gegenüberliegend wird hier ein Stellplatzbereich für 3-4 Fahrzeuge vorgesehen, der in diesem Abschnitt einen Geländeabtrag der etwas erhöht liegenden Fläche des Kirchhofes erforderlich macht. Die Einfassung ist mit Winkelstützen und vorgesetzten Natursteinen vorgesehen.

 

Der Eingangsbereich zum Schützenheim (südlich) und der zum DGH (nördlich) sollen neu hergestellt werden. Die Treppenstufen sollen dabei mit Blockstufen aus Beton hergestellt werden. Gleichzeitig soll der nördliche Eingang barrierefrei mit einer Rampe (mit Zwischenpodest) erreichbar sein. Vor dem nördlichen Giebel soll die Pflasterfläche erweitert werden, um hier 6 -7 Fahrradanlehner aufzunehmen.

 

Etwa gegenüberliegend zur neuen Rampe soll niveaugleich zur Zuwegung ein Aufenthaltsbereich geschaffen werden, der ebenfalls in die höher gelegene Fläche des Kirchhofes eingebaut wird. Der Höhenunterschied der etwa radialen Anlage wird dabei durch eine stufenförmige Anordnung von Blockstufen ausgeglichen. Somit entsteht für eine Anzahl von bis zu 20 Personen ein in die Fläche eingelassener Treffpunkt, der auch für Versammlungen unter freiem Himmel zur Verfügung stehen kann. Bei den Eingriffen in die ehemalige Kirchhoffläche ist eine zeitweise Beteiligung eines Archäologen zu bedenken; zudem sollte hier ein relativ großer Anteil in Handarbeit einkalkuliert werden.

Südlich der Zufahrt zum privaten Grundstück bzw. der neu geplanten Stellplatzfläche ergibt sich eine Fortsetzung der Wegeführung in 3 m Breite, die einen Anschluss zu der gepflasterten Fläche vor dem Portal der Kirche schafft. Nördlich des Kirchturms weitet sich die Fläche auf etwa 8 m Breite auf, um z.B. den Antransport körperlich beeinträchtigter Personen gewährleisten zu können. Außerdem soll die neu gepflasterte Fläche für Erneuerungsarbeiten am Kirchenbau (z.B. als Aufstellfläche für einen Kranwagen) zur Verfügung stehen. Hier ist ein Aufgreifen des vor dem Portal der Kirche verwendeten gerumpelten Betonsteinpflasters vorgesehen, die Einfassung soll aus Großsteinpflaster in Beton erfolgen.

 

Die sich südwestlich anschließende Zuwegung (Asphalt) mit den zahlreichen Treppenstufen und der tiefen Entwässerungsbahn soll komplett neu angelegt werden. Die Linienführung soll dabei geschwungener verlaufen; und die Wegebreite soll im südlichen Bereich von 1,5 m auf 2,5 m im Bereich des Zutritts ausgeweitet werden. Die Entwässerung soll zukünftig als dreireihige Muldengosse (Naturstein) angelegt werden, was eine partielle Modellierung des Geländes erforderlich macht. Die Treppenstufen (Beton) werden etwa wieder an gleicher Stelle wie bisher eingebaut werden. Eine Ausnahme ergibt sich mit der Zuwegung zu einem kleinen Aufenthaltsbereich, die im Bereich des Scheitelpunktes vorgesehen ist. Eine weitere Ausnahme bildet der Übergang zur Fläche vor dem Portal bzw. zu ihrer nördlichen Erweiterungsfläche; im Bereich dieser Aufweitung können die Treppenstufen dann auch als Sitzstufen genutzt werden.

 

Entlang der gesamten Wegeanlage sollen neue Pollerleuchten (Höhe ca. 1,2 m) eine sichere Benutzung auch in der Dunkelheit gewährleisten. Zu bedenken sind auch die Geländer im Bereich der Treppenstufen, die nicht dargestellt sind. Im Zusammenhang mit der Geländemodellierung sollen die drei Birken als nicht standortgerechte Gehölze, die zudem den Blick auf den prächtigen Ahorn verstellen, entfernt werden. Weiterhin muss die Kirsche nördlich des Kirchturms der geplanten Pflasterfläche weichen. Stattdessen soll eine neue Anpflanzung zwischen den Eichen und dem Ahorn erfolgen. In diesen Bereich sollen auch die 6 großen Buchsbäume versetzt werden, die derzeit vor der Fläche am Portal bestehen. Weitere Strauchpflanzungen sind vor dem Ostgiebel des benachbarten Wohnhauses und mit Hainbuchenabschnitten um den neuen Aufenthaltsbereich am DGH geplant. Die umgebenden Grasflächen werden zudem partiell mit Blütenmischungen ergänzt, um neben einem farbenfrohen Bild insbesondere für Insekten möglichst vielfältige Lebensräume zu bieten.

 

Einbezogen in die Planung wird die Verkehrsinsel am Lindenplatz. Hier soll die unzureichende Aufenthaltsfunktion aufgewertet, die den Großbaum beeinträchtigende Befestigung am Stamm sowie die ungegliederte Bepflanzung mit Bodendeckern entfernt werden. Geplant ist die Ausbildung einer mit Promenadengrand befestigten und mit Großsteinpflaster eingefassten Fläche, die Sitzbänke, Fahrradanlehner und eine Infotafel (Erläuterungen und Darstellungen zum Ort bzw. zur Region wie Radwege, Sehenswürdigkeiten) aufnimmt. Der Gedenkstein mit dem Ortsnamen wird westlich positioniert; hier wird in einem Abschnitt auch die Bordeinfassung mit Gosse in den für die Umfahrung notwendigen Dimensionen geändert. Der Aufenthalt bzw. die gesamte Insel wird mit Hainbuchenabschnitten in einer aufgelockerten Form eingefasst. Diese Maßnahme betrifft ausschließlich die Gemeinde Börßum.

 

Der Antrag soll über die Gemeinde Börßum für die vorgestellte Maßnahme gestellt werden. Die nicht geförderten Kosten sind dann von der Gemeinde Börßum und der Kirchengemeinde zu tragen. Dabei werden die Eigentumsverhältnisse berücksichtigt. Eine entsprechende Nutzungsvereinbarung ist, sollte die Maßnahme zum Tragen kommen, zwischen der Gemeinde Börßum und der Kirchengemeinde abzuschließen.

 

Da ein Teil des Flurstückes 10/2 (Dorstädter Straße 4, im Privateigentum) ebenfalls in die Maßnahme integriert ist, sind die Kosten durch die Gemeinde Börßum und der Kirchengemeinde mit zu übernehmen. Dieses muss ebenfalls schriftlich fixiert werden.

 

Die Kirchengemeinde ist in die Planung zu diesem Projekt involviert. Ebenso wurde der Grundstückseigentümer des Grundstücks Dorstädter Straße 4 mit in die Planung einbezogen. Eine Vereinbarung für die Umsetzung der Maßnahme zu Teilen auf seinem Flurstück ist ebenfalls zu veranlassen.

 

Herr Warnecke wird auf der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Umwelt- und Naturschutz

der Gemeinde Börßum zugegen sein um auf Fragen einzugehen und auch

Änderungswünsche für die Antragstellung im Hinblick auf die vorgestellte Maßnahme entgegenzunehmen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

  • Die Gemeinde Börßum stellt zum 30.09.2022 einen Förderantrag im

Dorfentwicklungsprogramm für die vorgestellte Maßnahme Neugestaltung Außenanlage Dorfgemeinschaftshaus und Kirchhof / Wegeführung Kirche im Ortsteil Bornum“.

  • Das Planungsbüro Warnecke, Braunschweig, wird mit der Antragsvorbereitung

beauftragt.

  • Das Projekt soll in seiner Antragsform in der nächsten Fortschreibung des

 Dorfentwicklungsplanes der Samtgemeinde Oderwald angepasst (Priorität) und   erweitert werden.

·         Entsprechende Nutzungsvereinbarungen mit der Kirchengemeinde und dem Eigentümer des Grundstückes „Dorstädter Straße 4“ im OT Bornum sind vorzubereiten.

·         Das Ing.-Büro Damer + Partner, Werningerode, wird mit den Planungsphasen 1 – 2 beauftragt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                   

Mittel stehen zur Verfügung:      ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: