Betreff
Zuwendungsantrag im Dorfentwicklungsprogramm; Anlage eines Parkplatzes am Bahnhof Börßum (Westseite).
Vorlage
SG-XI/074/2022
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Im Dorfentwicklungsplan der Samtgemeinde Oderwald ist die Anlage eines Parkplatzes am Bahnhof in Börßum (Westseite) mit einer kurzfristigen Umsetzungsdringlichkeit festgelegt worden, da dieser eine überregionale Bedeutung für die Dorfregion Oderwald hat.

 

Mit der Anlage eines Parkplatzes auf der Westseite wird das Ziel verfolgt, die Anbindung mit dem Individualverkehr, auch vor dem Hintergrund der Einbindung touristischer Aspekte wie das Rad- oder das Wasserwandern, zu verbessern.

 

Der Kostenumfang wurde bei Erstellung des Dorfentwicklungsplanes auf rd. 750.000,00 € geschätzt. Eine aktuelle Kostenschätzung wird derzeit für die Antragstellung erarbeitet.

 

Das Planungsbüro Warnecke, Braunschweig, hat für die Antragstellung einen Entwurf

zur Gestaltung erstellt.

 

Für die Planung, was den Straßenkörper und den Untergrund anbetrifft, war es notwendig, ein weiteres Büro, das Ing.-Büro Damer + Partner, Wernigerode, mit einzubeziehen. Das betrifft die Grundlagenermittlung sowie die Vorplanung, welche für die Antragsstellung benötigt werden.

 

Bei der Konzeption für die Anlage des Parkplatzes wurde dieser als Park-& Ride Parkplatz mit zusätzlichen PKW-Abstellmöglichkeiten erarbeitet, damit möglichst noch mehr Pendler aus der Region den Bahnverkehr nutzen. Des Weiteren steht der Ausbau des Parkplatzes im Zusammenhang mit dem vom Landkreis geplanten Bau einer Be- und Entladestation für Kanu- bzw. Bootsfahrer auf der Oker sowie als ergänzendes Element für Radwegeverbindungen. Der neu geschaffene Parkplatz soll deshalb auch als Abstellfläche für PKW von Radwanderern dienen und für die Besucher einen attraktiven Aufenthaltsbereich mit zahlreichen Informationen bieten.  

 

Bei der beplanten Fläche handelt sich um eine ehemalige Bahnanlage, die als unregelmäßig geschotterte Fläche zwischen dem Bahnsteig der Bundesbahn AG im Osten und der Gleisanlage der Warnetalbahn liegt. Der Bahnsteig in Börßum stellt einen der beiden Endpunkte der zwischen Börßum und Salzgitter verlaufenden Museumseisenbahn dar.

 

Die Fläche befindet sich in der Schutzzone II (engere Schutzzone) des Wasserschutzgebietes (WSG) für das Wasserwerk Börßum - Heiningen der Salzgitter AG. Die Anlage von Verkehrsanlagen stellt sich danach als beschränkt zulässig dar; die UNW fordert den Einbau einer asphaltierten Oberfläche und die Fassung bzw. gezielte Ableitung des auf der befahrenen Verkehrsfläche anfallenden Oberflächenwassers.

 

Des Weiteren ist die Fläche Bestandteil eines geschützten Biotopes, der als Magerrasen u.a. die Flächen westlich des Bahnhofes umfasst.

 

Nördlich der Museumbahnanlage sieht der Landkreis im Anschluss an die hier vorhandene Bebauung den Bau einer Be- und Entladestation für Kanus oder Boote vor. Mit der in diesem Zusammenhang zu errichtenden Holzbrücke wird der westlicherseits bestehende Graben gequert, so dass der hier verlaufende Wirtschaftsweg erreicht wird, der die etwas weiter nördlich bestehende Anlegestelle an der Oker erschließt. Die Zufahrt zu der Be- und Entladefläche wird ausgehend von der nördlich verlaufenden L 512 unmittelbar östlich des Grundstücks des ehemaligen Landhandel-Standortes (AGRAVIS) erfolgen. Die neu geschaffene Wegeführung mit ihrer Anbindung an den westlich entlang der Oker verlaufenden Wirtschaftsweg stellt sich damit auch als Teilabschnitt des Radweges entlang der Oker zwischen Börßum und Werlaburgdorf dar.

 

Südlich der neu vom Landkreis geplanten Zufahrt schließt sich das Vorhaben im Rahmen der Dorfentwicklung an, dass eine Zufahrt sowie die Anlage von etwa 26 PKW-Stellplätzen umfasst. Die Zufahrt soll den vorhandenen, unmittelbar westlich der eingezäunten Bahnanlage verlaufenden Schotterweg aufgreifen. Unter Berücksichtigung der zunehmenden verkehrlichen Nutzung ist hier in der Schutzzone II des WSG eine 4 m breit mit Asphalt befestigte Verkehrsfläche vorgesehen, die westwärtig um eine 0,5 m breite Muldengosse zur Wasserführung ergänzt wird. Auf der östlichen Seite wird die Asphaltfläche durch ein Rundbord eingefasst, so dass eine Überfahrung der mit Schotterrasen befestigten Randbereiche weitgehend vermieden werden kann.

 

Auf Höhe des Parkplatzes verschwenkt die Zufahrt, um die in zwei Zeilen vorgesehene Senkrechtaufstellung von insgesamt 26 PKW-Stellplätzen zu erschließen. Die Verkehrsfläche mit zentral angelegter Gosse weitet sich dabei auf eine Breite von 6,5 m auf. Die einzelnen Stellplätze weisen eine Tiefe von jeweils 5 m und eine Breite von 2,7 m auf. Ergänzend ist die Befestigung der Fahrradabstellfläche unter Wiederverwendung der vorhandenen Anlehnbügel vorgesehen. Die vorhandenen 4 Straßenleuchten sollen auf der Fläche und entlang der Zufahrt neu platziert und dabei um eine weitere Leuchte ergänzt werden.

 

Im Verlauf der Zufahrt sind einzelne Gehölze sowie Bereiche mit kleinwüchsigen Gehölzen zu roden. Dafür soll ein großer Bereich der heute geschottert bestehenden Fläche im Süden der Anlage renaturiert werden, die sich dann zukünftig als Ausgleich für die durch die neuen Verkehrsflächen verlorengehenden Bereiche der geschützten Magerrasenfläche entsprechend entwickeln kann. Eine Überfahrung wird durch Verkehrspoller grundsätzlich vermieden. Für Unterhaltungsarbeiten auf der Fläche ist allerdings ein umlegbarer Poller vorgesehen.

 

Einzelne Baumstandorte sollen aber zu einer gezielten Gliederung des Parkplatzes sowie zur Einfassung bzw. zur Beschattung insbesondere des neuen Aufenthaltsbereiches beitragen. Dieser ist als mit Betonstein befestigte Fläche im Süden de Anlage mit Tisch-Bank-Kombinationen sowie mit Informationstafeln (Metall in Anlehnung an die Bauteile des Bahnhofes) z.B. zur Geschichte des Bahnhofes, zum Museumsbahnverlauf (z.B. Streckenverlauf, Geschichte, Veranstaltungen) sowie zum geschützten Biotop (z.B. Entwicklung und besondere Lebensgesellschaften) vorgesehen.

 

Die gem. WSG erforderliche Ableitung des Oberflächenwassers ist über einen in nördliche Richtung konzipierten RW-Kanal vorgesehen, der – auf Vorschlag des Landkreises – in eine unterhalb der Be- und Entladefläche des Landkreises vorzusehende Rückhaltezisterne einleitet, von dem sich ein auf das natürliche Abflussmaß der Fläche gedrosselter Überlauf in den westlich verlaufenden Wegeseitengraben ergeben kann.

 

Nachfolgend zur Antragstellung sind einzuholen bzw. zu erarbeiten:

 

  1. das Einverständnis der Deutschen Bahn AG, ihren etwa 3,5 m breiten Grundstückstreifen unmittelbar westlich der Einzäunung langfristig für eine öffentliche Verkehrsfläche zur Verfügung zu stellen;
  2. die Konzeption und die Bemessung sowie die Kostenteilung zur

Niederschlagswasserbeseitigung mit dem Landkreis (Tiefbaubetrieb) und der Unteren Wasserbehörde;

  1. das Einverständnis der Unteren Naturschutzbehörde zur Gestaltung der Anlage und

 zum Ausgleich nach dem Naturschutzrecht;

  1. das Einverständnis der Warnetalbahn (insb. hinsichtlich des reduzierten Abstandes zur Gleisanlage).

 

Herr Warnecke wird auf der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Samtgemeinde Oderwald zugegen sein um auf Fragen einzugehen und auch Änderungswünsche für die Antragstellung im Hinblick auf die vorgestellte Maßnahme entgegenzunehmen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

  • Die Samtgemeinde Oderwald stellt zum 30.09.2022 einen Förderantrag im

Dorfentwicklungsprogramm für die vorgestellte Maßnahme Anlage eines Parkplatzes am Bahnhof Börßum (Westseite)“.

  • Das Planungsbüro Warnecke, Braunschweig, wird mit der Antragsvorbereitung

beauftragt.

  • Das Ing.-Büro Damer + Partner, Werningerode, wird mit den Planungsphasen 1

– 2 beauftragt.

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                                                                         

Mittel stehen zur Verfügung:     

Gesamtausgaben:                     

Jährliche Folgekosten:               

Jährliche Abschreibungen: