Sachverhalt:
Die mit der DS SG-XI/070/2022 vorgelegte Gebührenkalkulation für die öffentliche Wasserversorgung im Gebiet der Samtgemeinde Oderwald hat eine kostendeckende Verbrauchsgebührenobergrenze für die Jahre 2023 und 2024 von 2,65 €/m³ (bisher: 2,50 €) errechnet.
Die Gebührenobergrenze bei der monatlichen Grundgebühr beträgt bei der Zählergröße bis Q3 4 2,57 € (bisher: 2,68 €), bis Q3 10 6,42 € (bisher: 6,71 €) und bis Q3 16 10,27 € (bisher: 10,74 €).
Aus diesem Grund ist die 7. Satzung zur Änderung der Wasserabgabensatzung der Samtgemeinde Oderwald vom 12.12.2007 zu erlassen.
Der Satzungsentwurf ist als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Der als Anlage
beigefügten 7. Satzung zur Änderung der Wasserabgabensatzung vom 12.12.2007
wird zugestimmt.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: