Betreff
7. Satzung zur Änderung der Wasserabgabensatzung der Samtgemeinde Oderwald vom 12.12.2007
Vorlage
SG-XI/072/2022
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Die mit der DS SG-XI/070/2022 vorgelegte Gebührenkalkulation für die öffentliche Wasserversorgung im Gebiet der Samtgemeinde Oderwald hat eine kostendeckende Verbrauchsgebührenobergrenze für die Jahre 2023 und 2024 von 2,65 €/m³ (bisher: 2,50 €) errechnet.

 

Die Gebührenobergrenze bei der monatlichen Grundgebühr beträgt bei der Zählergröße bis Q3 4 2,57 € (bisher: 2,68 €), bis Q3 10 6,42 € (bisher: 6,71 €) und bis Q3 16 10,27 € (bisher: 10,74 €).

 

Aus diesem Grund ist die 7. Satzung zur Änderung der Wasserabgabensatzung der Samtgemeinde Oderwald vom 12.12.2007 zu erlassen.

 

Der Satzungsentwurf ist als Anlage beigefügt.

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Der als Anlage beigefügten 7. Satzung zur Änderung der Wasserabgabensatzung vom 12.12.2007 wird zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                    

Mittel stehen zur Verfügung:           ja/nein

Gesamtausgaben:                                

Jährliche Folgekosten:                       

Jährliche Abschreibungen: