Sachverhalt:
Der Bebauungsplan (B-Plan)
„Hopfengarten“ ist rechtgültig. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes bezieht sich im Wesentlichen auf eine
Maßnahme zur Verstärkung der Innenentwicklung, weil durch die Verlagerung der
Baugrenze im rückwärtigen Bereich der betreffenden Flurstücke die Bebaubarkeit
der jeweiligen Grundstücke besser
ausgenutzt werden können und damit an anderer Stelle eine bauliche Erweiterung
am Rande der geschlossenen Ortschaft vermieden werden kann.
Der Rat der Gemeinde Heiningen hat in seiner Sitzung
am 17.06.2014 den Aufstellungsbeschluss
zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Hopfengarten“ gefasst.
Das Planungsbüro Warnecke, BS, hat die maßgeblichen
Änderungsbelange erarbeitet und in der Planunterlage dargestellt sowie
ausführlich begründet.
Bei der Änderung des Bebauungsplanes handelt es sich
um eine sog. Innenentwicklung gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
Somit kann das „Vereinfachte Änderungsverfahren“ gem.
§ 13 BauGB angewendet werden.
Im vereinfachten Verfahren kann
1. |
von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 abgesehen werden, |
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2. |
der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb
angemessener Frist gegeben oder wahlweise die Auslegung nach § 3 Abs. 2 durchgeführt werden, |
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3. |
den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben oder
wahlweise die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 durchgeführt werden. |
Gem. §
13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird daher auf die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie auf die frühzeitige Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 BauGB
verzichtet.
Gem. § 13 Abs. 3 BauGB wird zudem von der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4
BauGB, vom Umweltbericht gem. § 2a BauGB und von der Angabe in der öffentlichen
Bekanntmachung zur Planauslage gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten
umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Heiningen wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Dem Entwurf des o. a. Bebauungsplanes und
der Begründung wird zugestimmt.
2.
Die
öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden wird beschlossen (Verfahren
gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch).
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: