Betreff
Aufhebung der Baugrenze im Bebauungsplan "Hopfengarten" in Heiningen
Vorlage
H-XVII/102/2014
Art
Beschlussvorlage Heiningen

Sachverhalt:

Der  Bebauungsplan (B-Plan) „Hopfengarten“ ist rechtgültig. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes  bezieht sich im Wesentlichen auf eine Maßnahme zur Verstärkung der Innenentwicklung, weil durch die Verlagerung der Baugrenze im rückwärtigen Bereich der betreffenden Flurstücke die Bebaubarkeit der jeweiligen Grundstücke  besser ausgenutzt werden können und damit an anderer Stelle eine bauliche Erweiterung am Rande der geschlossenen Ortschaft vermieden werden kann.

 

Der Rat der Gemeinde Heiningen hat in seiner Sitzung am 17.06.2014 den  Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Hopfengarten“ gefasst.

Das Planungsbüro Warnecke, BS, hat die maßgeblichen Änderungsbelange erarbeitet und in der Planunterlage dargestellt sowie ausführlich begründet.

 

Bei der Änderung des Bebauungsplanes handelt es sich um eine sog. Innenentwicklung gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)

 

Somit kann das „Vereinfachte Änderungsverfahren“ gem. § 13 BauGB angewendet werden.

Im vereinfachten Verfahren kann

1.

 

von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 abgesehen werden,

2.

 

der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben oder wahlweise die Auslegung nach § 3 Abs. 2 durchgeführt werden,

3.

 

den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben oder wahlweise die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 durchgeführt werden.

 

Gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird daher auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie auf die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet.

 

Gem. § 13 Abs. 3 BauGB wird zudem von der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht gem. § 2a BauGB und von der Angabe in der öffentlichen Bekanntmachung zur Planauslage gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Heiningen wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

1.       Dem Entwurf des o. a. Bebauungsplanes und der Begründung wird zugestimmt.

                     

2.       Die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden wird beschlossen (Verfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch).

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                               

Jährliche Folgekosten:

Jährliche Abschreibungen: