Bau einer behinderten gerechten Zuwegung "Vorplatz"
Sachverhalt:
Im Zuge der Umbaumaßnahmen im und am DGH Bornum wurden auf Anregung von
Herrn Borris, mit der ev. Kirchengemeinde Bornum, mehrere Gespräche zur
Umgestaltung des Vorplatzes und der Zuwegung zur Kirche geführt. Ziel war es,
eine gemeinschaftliche Baumaßnahme des DGH- und des Kirchenvorplatzes
durchzuführen. Dazu wurde Herrn Plumeier mit der Erstellung einer
Grob-Kostenschätzung beauftragt. Nach Prüfung der Kosten hat die ev.
Kirchengemeinde mitgeteilt, dass auf
Grund des hohen Kostenanteils der Kirchengemeinde, eine Beteiligung nicht
erfolgen kann. Deshalb wurde beim Ortstermin des Bauausschusses am 13.10.2014
wieder auf die ursprünglichen Lösungsvorschläge zurückgegriffen:
Vorschlag A Bau einer Rampe entlang des DGH´s, Kosten
lt. Grobschätzung vom 03.05.2013 in Höhe von 9.104,89 Euro.
Vorschlag B Anhebung der Zufahrt am DGH, Kosten lt.
Grobschätzung vom 26.01.2014 in Höhe von 14.428,75 Euro.
Bei beiden Lösungsvorschlägen ist zu beachten, dass zeitgleich die
Erneuerung des RW-Kanales mit umgesetzt wird.
Bei Vergabe eines Planungsauftrages sollte dieser an ein Fachbüro für
Tiefbauangelegenheiten erteilt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Börßum hat darüber zu befinden, ob und wenn ja,
welcher Vorschlag umgesetzt wird. Die Mittel werden im Haushalt 2015
bereitgestellt. Ein entsprechender Ingenieurvertrag ist mit dem Ing.-Büro
Damer+ Partner, Vienenburg, abzuschließen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: