Betreff
Renaturierung der Hahnebeeke im OT Bornum
Vorlage
B-XVII/148/2014
Art
Beschlussvorlage Börßum

Sachverhalt:

Seit Oktober 2013 fanden in Zusammenarbeit mit der U.A.N. (Kommunale Umwelt Aktion) und dem Landkreis Wolfenbüttel mehrere Gespräche zur Renaturierung der Hahnebeeke in Bornum statt. Das Anliegen war, gemeinsam zu überlegen, ob Veränderungen beim Umgang mit dem Gewässer möglich sind und welche Auswirkungen daraus resultieren könnten. Den Teilnehmern sind besonders daran gelegen, das Gewässer und deren Unterhaltung bestmöglich unter Abwägung der rechtlichen Anforderungen, Nutzungsansprüche und des Unterhaltungsaufwandes zu gestalten. Am 30.06.2014 stellte dazu Herr Dr. Panckow von der U.A.N das erarbeitete Gewässerentwicklungskonzept vor. Weiterhin teilte der Landkreis mit Schreiben vom 25.09.2014 (im Anhang) mit, dass die bestehende Planungsgenehmigung zur Entfernung der Halbschalen noch Gültigkeit besitzt, eine Umsetzung aber nur unter Berücksichtigung der aktuellen Erkenntnisse des Gewässerentwicklungskonzeptes von Dr. Panckow zu erfolgen hat. Frau Dreblow-Wulf hat außerdem mitgeteilt, dass von der Gemeinde noch in diesem Jahr eine Entscheidung bezüglich der Maßnahme zu erfolgen hat. Ansonsten würde die eben angeführte Gültigkeit mit Beginn des neuen Jahres auslaufen.

 

Nach Rücksprache mit dem Landkreis WF (Frau Tuchen-Fischer) hat sie uns folgendes mitgeteilt:

 

„Bezugnehmend auf die E-Mail an meine Kollegin Frau Dreblow-Wulf vom 14.11.2014 möchte ich Ihnen mitteilen, dass nach nochmaliger rechtlicher Prüfung für die Umsetzung der o.g. Maßnahme ein neues Genehmigungsverfahren erforderlich ist. Die Plangenehmigung vom 13.09.2000 ist nach § 74 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) kraft Gesetz außer Kraft. Dies war bei Wiederaufnahme der Gespräche und der bereits durchgeführten Ortstermine noch nicht geprüft worden.

 

Somit ist eine zwingende Beschlussfassung im Rat der Gemeinde für eine Umsetzung der Maßnahme nicht mehr erforderlich.

 

Ich möchte noch darauf hinweisen, dass, wäre eine Durchführung der Maßnahme mit der Plangenehmigung aus dem Jahr 2000 möglich gewesen, eine neue Ausführungsplanung, die den Erfordernissen der EG-WRRL entspricht, sowieso notwendig geworden wäre.“

 

Bei den Gesprächen haben die Grundstückseigentümer signalisiert, dass sie unter bestimmten Bedingungen (Fam. Riebe) einem Verkauf zustimmen würden. Da noch in diesem Jahr darüber zu befinden ist, ob und in welcher Form eine Renaturierung erfolgen kann, ist eine grobe Kostenzusammenstellung erstellt worden.  

Kostenaufstellung Hahnebeeke Bornum

 

Abschnitt 01:

Halbschale innerhalb der Ortschaft                                                                        115.000,00 €

 

Abschnitt 02:

Halbschale außerhalb der Ortschaft

mit Sohlanhebung                                                                                                     35.000,00 €

ohne Sohlanhebung                                                                                                  21.000,00 €

 

Abschnitt 03:

Abgängige Brücke

hohe Nutzlast                                                                                                            50.000,00 €

niedrige Nutzlast                                                                                                       30.000,00 €

 

Abschnitt A:

Entwicklungsbereich

Variante 1. Randstreifen 3 Meter                                                    15.000,00 € bis 30.000,00 €

Variante 2. Sohlanhebung/Laufmodellierung                                                           80.000,00 €

 

Abschnitt B:

Sedimentationsbereich                                                                                               1.000,00 €

 

Abschnitt C:

Sedimentationsbereich Einmündung Ilse                                                                 10.000,00 €

 

Grunderwerb:

5,00 € pro lfd. Meter (Bedarf 1.500 qm)                                                                    7.500,00 €

 

 

Erläuterungen zu den einzelnen Abschnitten:

 

Abschnitt 01:

Der teuerste Bereich auf einer Länge von 425 Metern, der nicht betrachtet werden sollte.

 

Abschnitt 02:

Halbschalen und natürliche Sohlstrukturherstellung auf einer Länge von 136 Metern erforderlich weil Familie Riebe sonst nicht dem Landverkauf zustimmen würde.

 

Abschnitt 03:

Ein Ausbau sollte unter dem Kosten/Nutzeneffekt umgesetzt werden.

 

Abschnitt A:

Da die Grundstückseigentümer nur bereit sind, einen Randstreifen von 3 Metern auf einer Länge von 482 Metern (Rosenow nur im Tausch) zu veräußern, kann Variante 2. außer Acht gelassen werden. Notwendige Maßnahmen sind die Sohlanhebung und die Böschungsstabilisierung

 

Abschnitt B:

Die Maßnahme erfolgt auf einer Länge von 366 Metern (kein Grunderwerb notwendig) im Rahmen der Unterhaltungsarbeiten und kann nicht gefördert werden.

 

Abschnitt C:

Auf einer Länge von 190 Metern sind notwendige Baumaßnahmen, zur Beseitigung von Rückstaueffekten und zur Erhöhung der  Strömungsgeschwindigkeit notwendig. Kein Grunderwerb notwendig. Um in den Genuss von Fördermitteln (90 %) zu gelangen muss die Maßnahme von einem „Dritten“ z.B. BUNV Börßum beantragt/betreut werden.

 

Grunderwerb:

Riebe und Salge haben telefonisch mitgeteilt, dass sie sich einen Preis von 5,00 € pro qm vorstellen. Der Katasterrichtwertpreis lag 2011 bei 2,00 € pro qm. Herr Rosenow will nur einen Tausch. Angemessen wären 2,50 € pro qm.

 

Auf telefonische Nachfrage beim Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig, Frau Rzeppa Telefon 0531/4842068, wurde mitgeteilt, dass eine Förderung der Maßnahme grundsätzlich gestellt werden kann. Zurzeit sind aber keine Fördermittel vorhanden. Die neue Förderperiode (Zeitraum 7 Jahre) hat gerade begonnen. Richtlinien dafür liegen aber noch nicht vor. Genaue Erkenntnisse über Fördermittel/Maßnahmen werden aller Voraussicht erst Ende des I. Quartals 2015 vorliegen. Sollte die Hahnebeeke renaturiert werden, sollte in jedem Fall ein Antrag (mit Baubeschreibung und Kostenschätzung) auf Maßnahmenförderung gestellt werden. Abschnitt „C“ ist davon unberührt. Eine Förderung erfolgt über „Kleinmaßnahmen“.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Börßum entscheidet darüber, ob, in welcher Form und in welchen zeitlichen Abschnitten die Renaturierung der Hahnebeeke erfolgen soll. Die dazu benötigten finanziellen Mittel werden im Haushalt, verteilt über 2 Jahre bereitgestellt. Ein entsprechender Ingenieurvertrag zur Ermittlung der tatsächlichen Kosten ist abzuschließen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                     

Jährliche Folgekosten:               

Jährliche Abschreibungen: