Sachverhalt:
Seit Oktober 2013 fanden in Zusammenarbeit mit der U.A.N. (Kommunale
Umwelt Aktion) und dem Landkreis Wolfenbüttel mehrere Gespräche zur
Renaturierung der Hahnebeeke in Bornum statt. Das Anliegen war, gemeinsam zu
überlegen, ob Veränderungen beim Umgang mit dem Gewässer möglich sind und
welche Auswirkungen daraus resultieren könnten. Den Teilnehmern sind besonders
daran gelegen, das Gewässer und deren Unterhaltung bestmöglich unter Abwägung
der rechtlichen Anforderungen, Nutzungsansprüche und des Unterhaltungsaufwandes
zu gestalten. Am 30.06.2014 stellte dazu Herr Dr. Panckow von der U.A.N das
erarbeitete Gewässerentwicklungskonzept vor. Weiterhin teilte der Landkreis mit
Schreiben vom 25.09.2014 (im Anhang) mit, dass die bestehende
Planungsgenehmigung zur Entfernung der Halbschalen noch Gültigkeit besitzt,
eine Umsetzung aber nur unter Berücksichtigung der aktuellen Erkenntnisse des Gewässerentwicklungskonzeptes
von Dr. Panckow zu erfolgen hat. Frau Dreblow-Wulf hat außerdem
mitgeteilt, dass von der Gemeinde noch in diesem Jahr eine Entscheidung
bezüglich der Maßnahme zu erfolgen hat. Ansonsten würde die eben angeführte
Gültigkeit mit Beginn des neuen Jahres auslaufen.
Nach Rücksprache mit dem Landkreis WF (Frau Tuchen-Fischer) hat sie uns
folgendes mitgeteilt:
„Bezugnehmend auf die E-Mail an meine Kollegin Frau Dreblow-Wulf vom
14.11.2014 möchte ich Ihnen mitteilen, dass nach nochmaliger rechtlicher
Prüfung für die Umsetzung der o.g. Maßnahme ein neues Genehmigungsverfahren erforderlich ist. Die
Plangenehmigung vom 13.09.2000 ist nach § 74 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz
(VwVfG) kraft Gesetz außer Kraft. Dies war bei Wiederaufnahme der Gespräche und
der bereits durchgeführten Ortstermine noch nicht geprüft worden.
Somit ist eine zwingende Beschlussfassung im Rat der Gemeinde für eine
Umsetzung der Maßnahme nicht mehr erforderlich.
Ich möchte noch darauf hinweisen, dass, wäre eine Durchführung der
Maßnahme mit der Plangenehmigung aus dem Jahr 2000 möglich gewesen, eine neue
Ausführungsplanung, die den Erfordernissen der EG-WRRL entspricht, sowieso
notwendig geworden wäre.“
Bei den Gesprächen haben die Grundstückseigentümer signalisiert, dass sie
unter bestimmten Bedingungen (Fam. Riebe) einem Verkauf zustimmen würden. Da
noch in diesem Jahr darüber zu befinden ist, ob und in welcher Form eine
Renaturierung erfolgen kann, ist eine grobe Kostenzusammenstellung erstellt
worden.
Kostenaufstellung Hahnebeeke
Bornum
Abschnitt 01:
Halbschale innerhalb der Ortschaft 115.000,00 €
Abschnitt 02:
Halbschale außerhalb der Ortschaft
mit Sohlanhebung 35.000,00 €
ohne Sohlanhebung 21.000,00 €
Abschnitt 03:
Abgängige Brücke
hohe Nutzlast 50.000,00 €
niedrige Nutzlast 30.000,00 €
Abschnitt A:
Entwicklungsbereich
Variante 1.
Randstreifen 3 Meter 15.000,00
€ bis 30.000,00 €
Variante 2.
Sohlanhebung/Laufmodellierung 80.000,00
€
Abschnitt B:
Sedimentationsbereich 1.000,00 €
Abschnitt C:
Sedimentationsbereich Einmündung Ilse 10.000,00 €
Grunderwerb:
5,00 € pro lfd. Meter (Bedarf 1.500 qm) 7.500,00 €
Erläuterungen zu den einzelnen Abschnitten:
Abschnitt 01:
Der teuerste Bereich auf einer Länge von 425 Metern, der nicht betrachtet werden sollte.
Abschnitt 02:
Halbschalen und natürliche Sohlstrukturherstellung auf einer Länge von 136 Metern erforderlich weil Familie Riebe sonst nicht dem Landverkauf zustimmen würde.
Abschnitt 03:
Ein Ausbau sollte unter dem Kosten/Nutzeneffekt umgesetzt werden.
Abschnitt A:
Da die Grundstückseigentümer nur bereit sind, einen Randstreifen von 3 Metern auf einer Länge von 482 Metern (Rosenow nur im Tausch) zu veräußern, kann Variante 2. außer Acht gelassen werden. Notwendige Maßnahmen sind die Sohlanhebung und die Böschungsstabilisierung
Abschnitt B:
Die Maßnahme erfolgt auf einer Länge von 366 Metern (kein Grunderwerb notwendig) im Rahmen der Unterhaltungsarbeiten und kann nicht gefördert werden.
Abschnitt C:
Auf einer Länge von 190 Metern sind notwendige Baumaßnahmen, zur Beseitigung von Rückstaueffekten und zur Erhöhung der Strömungsgeschwindigkeit notwendig. Kein Grunderwerb notwendig. Um in den Genuss von Fördermitteln (90 %) zu gelangen muss die Maßnahme von einem „Dritten“ z.B. BUNV Börßum beantragt/betreut werden.
Grunderwerb:
Riebe und Salge haben telefonisch mitgeteilt, dass sie sich einen Preis von 5,00 € pro qm vorstellen. Der Katasterrichtwertpreis lag 2011 bei 2,00 € pro qm. Herr Rosenow will nur einen Tausch. Angemessen wären 2,50 € pro qm.
Auf telefonische Nachfrage beim Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig, Frau Rzeppa Telefon 0531/4842068, wurde mitgeteilt, dass eine Förderung der Maßnahme grundsätzlich gestellt werden kann. Zurzeit sind aber keine Fördermittel vorhanden. Die neue Förderperiode (Zeitraum 7 Jahre) hat gerade begonnen. Richtlinien dafür liegen aber noch nicht vor. Genaue Erkenntnisse über Fördermittel/Maßnahmen werden aller Voraussicht erst Ende des I. Quartals 2015 vorliegen. Sollte die Hahnebeeke renaturiert werden, sollte in jedem Fall ein Antrag (mit Baubeschreibung und Kostenschätzung) auf Maßnahmenförderung gestellt werden. Abschnitt „C“ ist davon unberührt. Eine Förderung erfolgt über „Kleinmaßnahmen“.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde
Börßum entscheidet darüber, ob, in welcher Form und in welchen zeitlichen
Abschnitten die Renaturierung der Hahnebeeke erfolgen soll. Die dazu benötigten
finanziellen Mittel werden im Haushalt, verteilt über 2 Jahre bereitgestellt.
Ein entsprechender Ingenieurvertrag zur Ermittlung der tatsächlichen Kosten ist
abzuschließen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: