Stellungnahme der Gemeinde Cramme
Sachverhalt:
Der Landkreis Wolfenbüttel hat im August
2014 den Entwurf der Änderung und Ergänzung des
Landesraumordnungsprogrammes mit der Bitte um Stellungnahme vorgelegt.
Die Landesregierung beabsichtigt mit einer Änderung und Ergänzung des
Landesraumordnungsprogrammes (LROP) die Ziele und Grundsätze der Raumordnung zu
aktualisieren.
Zum Programmentwurf hat das Nds. Ministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) folgendes mitgeteilt:
Erstmals werden umfangreiche Naturschutzziele wie die Festlegung von
Vorranggebieten für einen landesweiten Biotopverbund in das LROP aufgenommen.
Des Weiteren werden Regelungen aufgenommen, um den Flächenverbrauch für
Siedlungsentwicklung wirksam zu reduzieren. Der Entwurf des LROP zielt zudem
darauf ab, die Daseinsvorsorge und Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse für
die Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Zentralörtliche Bildungs-,
Gesundheits-, Kultur- sowie Versorgungs- und Verwaltungseinrichtungen sollen
für alle leichter erreichbar sein. Dabei sollen unnötiger Verkehr und
zusätzliche Mobilitätskosten vermieden werden.
Es sollen Regelungen zum vorzugsweisen Ausbau der
Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetze ergänzt werden.
Zur Begrenzung des Flächenverbrauchs sollen Regelungen zur
flächensparenden Siedlungsentwicklung unter Berücksichtigung der
Infrastrukturfolgekosten, des Vorrangs der Innenentwicklung vor der
Außenentwicklung, des demographischen Wandels, der Konzentration auf Zentrale
Orte und des Weiteren auf über den liniengebundenen ÖPNV angebundene
Siedlungsgebiete festgelegt werden.
Zur Optimierung der Erreichbarkeit von zentralörtlichen Einrichtungen
und Angeboten der Daseinsvorsorge sollen neben der Definition grundzentraler
Verflechtungsbereiche mittelzentrale Erreichbarkeitsräume festgelegt werden.
Die vorgesehenen Ergänzungen zur
Entwicklung der Versorgungsstrukturen des Einzelhandels beziehen sich
auf die Neufestlegung der einzelhandelsbezogenen Verflechtungsbereiche, des
Kongruenzgebotes und der Regelungen zu Agglomerationen, auf die Definition von
Begriffen sowie auf besondere Erfordernisse grenzüberschreitender Abstimmungen.
Ein Richtungswechsel wird auch beim Torfabbau und dem Moorschutz
eingeleitet. Beabsichtigt ist, sämtliche Vorranggebiete Rohstoffgewinnung für
die Rohstoffart Torf
zu streichen, den Torfabbau auslaufen zu lassen und zu Gunsten des
Klima- und Naturschutzes Vorranggebiete Torferhaltung und Moorschutz
festzulegen.
Auch die Energiewende wird im neuen Raumordnungsprogramm berücksichtigt.
Neben Festlegungen zur Netzanbindung für die Offshore-Windparks wird Gorleben
als Vorrangstandort Endlager gestrichen. Neue konventionelle Großkraftwerke in
den Vorrangstandorten müssen einen Wirkungsgrad von mindestens 55 Prozent
aufweisen.
Der Städte- und Gemeindebund wies bereits mit Rundschreiben Nr. 101/2013
darauf hin, dass die geplanten Änderungen des LROP erhebliche Auswirkungen auf
die Entwicklung der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden haben
können. Es wurde in der Vergangenheit immer wieder gefordert, dass das Programm
mit dem Ziel novelliert wird, den ländlichen Raum (einschließlich der Nachbargemeinden
von Großstädten) und die Planungshoheit der Städte und Gemeinden zu stärken und
Regelungsdichte und Regelungsinhalt zu verringern.
Der Städte und Gemeindebund sieht keinen Bedarf, ein zusätzliches
Instrument der Regionalplanung zur Begrenzung des Flächenverbrauchs und zur
Stärkung des Vorrangs der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung
einzuführen. Die von ihnen unterstützte Zielrichtung ist bereits jetzt in den
einschlägigen Normen sowohl im Bauplanungsrecht als auch im Raumordnungsrecht
vorhanden; ein zusätzlicher Regelbedarf ist nicht erforderlich.
Ausdrücklich unterstützt werden die Ziele zum Ausbau der
Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetze im ländlichen Raum in Abschnitt 1.1
(Entwicklung der räumlichen Struktur des Landes). Eine entsprechende Vorschrift
sollte im LROP eingefügt werden und das ML darüber hinaus auf Landes- und
Bundesebene dafür eintreten, dass ein zügiger Ausbau der entsprechenden Netze
erfolgt. Es wäre sinnvoll, wenn alle Telekommunikationsunternehmen im Rahmen
der Daseinsvorsorge (grund-) gesetzlich verpflichtet würden, vorrangig den
ländlichen Raum mit entsprechenden Breitbandnetzen auszustatten.
Hinsichtlich der Entwicklung der Versorgungsstrukturen hält der Städte-
und Gemeindebund es für unbedingt notwendig, dass auch in kleineren und
mittleren Städten und Gemeinden in Abstimmung mit den benachbarten Kommunen
Einzelhandelsentwicklung stattfinden kann. Die bisherigen restriktiven
Regelungen im LROP sollten deshalb grundlegend überdacht werden, ohne einen
unnötigen Verdrängungswettbewerb zuzulassen. Es sollten klare Grenzen
vorgegeben werden, die dann aber einvernehmlich durch gemeinsame Vereinbarungen
zwischen Gemeinden überwunden werden können. Dies scheint ein sinnvoller Weg,
um die Versorgung vor Ort künftig sicherstellen zu können.
In Waldgebieten sollten zukünftig Windenergieanlagen stärker als bisher
rechtlich zugelassen sein. Bisher enthält das LROP in Nr. 4.2.04 die Aussage,
dass Wald wegen seiner vielfältigen Funktionen, insbesondere wegen seiner
klimaökologischen Bedeutung, nicht für die Nutzung von Windenergieanlagen in
Anspruch genommen werden soll. Flächen innerhalb des Waldes sollen nur dann für
Windenergienutzung in Anspruch genommen werden können, wenn weitere Flächenpotenziale
weder für neue Vorrang- noch für neue Eignungsgebiete im Offenland zur
Verfügung stehen und es sich um mit technischen Einrichtungen oder Bauten
vorbelastete Flächen handelt. Faktisch wird damit die Windenergie im Wald
weitgehend ausgeschlossen. Dies ist zum einen nicht sinnvoll, weil gerade in
Waldgebieten Windenergieanlagen weniger auffällig sind und das Landschaftsbild
beeinträchtigen können als in den anderen Gebieten. Andererseits bleiben bei
dieser raumordnerischen Vorgabe und weiteren Einschränkungen für waldreiche
Kommunen nur sehr geringe oder fast gar keine Flächen für die Ausweisung von
Windenergieanlagen übrig. Hier sollte die restriktive Vorgabe im LROP gelockert
werden.
Der Rat der Gemeinde Cramme hat in seiner Sitzung am 08.10.2014 den Tagesordnungspunkt mit der Maßgabe abgesetzt, dass dieser in der nächsten Ratssitzung mit einer vorherigen Ausarbeitung beschlossen werden soll. Die Ausarbeitung sollte durch Ratsherrn Schneider erfolgen und im Umlaufverfahren abgestimmt werden. Die Ausarbeitung wird nunmehr zur Beschlussfassung vorgeschlagen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Cramme wird gebeten, folgende Stellungnahme abzugeben:
Die Gemeinde Cramme nimmt zum Entwurf der Änderung und Ergänzung des
Landesraumordnungsprogrammes (LROP) wie folgt Stellung:
- Die Gemeinde Cramme unterstützt die
Änderungen und Ergänzungen des LROP mit den folgenden Anmerkungen.
- Ausdrücklich unterstützt werden die
Ziele zum Ausbau der Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetze im ländlichen
Raum, die Festlegung von Vorranggebieten für Torferhaltung und
Moorentwicklung in den regionalen Raumordnungsprogrammen, die Streichung
des Vorrangstandortes zur Entsorgung radioaktiver Abfälle in Gorleben und
die Entwicklung und Stärkung ÖPNV-ergänzender Mobilitätsangebote zur
Erschließung ländlicher Räume.
- Kritisch sieht die Gemeinde Cramme die
alleinige Festlegung des geplanten Endlagers Schacht Konrad als
Vorranggebiet für die Entsorgung radioaktiver Abfälle. Dies vor allem in
Bezug auf die regionale Vorbelastung durch die marode Schachtanlage Asse
mit den darin befindlichen Altlasten.
- Im Zuge der Weiterentwicklung des
Leitungstrassennetzes zur Energieübertragung sollte bei der Neuanlage von
Trassen kostenunabhängig die Erdverkabelung bevorzugt werden.
- Die Gemeinde Cramme wendet sich gegen
die vorgesehene Änderung, bei der Siedlungsentwicklung Einvernehmen mit
den Trägern der Regionalplanung herstellen zu müssen. Diese angestrebte
Änderung stellt einen Eingriff in die Planungshoheit der Kommunen dar, der
nicht toleriert werden kann. Die
Kommunen verstehen sich am besten selbst darauf, den Bedarf ihrer
Entwicklungsmöglichkeiten zu formulieren und sollten dazu im Rahmen der
kommunalen Selbstverwaltung auch weiterhin berechtigt sein.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: