Betreff
Verkehrsberuhigende Maßnahmen;
Aufstellung Pflanzkübel "Westernstraße" im OT Bornum
Vorlage
B-XVII/149/2014
Art
Beschlussvorlage Börßum

Sachverhalt:

Mit der DS B-XVII/137/2014 vom 18.08.2014 wurde den Ratsgremien der Schriftverkehr (Herrn Borris/Landkreis/Gemeindeverwaltung), mit der Bitte um Kenntnisnahme und der Erarbeitung eines Beschlussvorschlages übersandt. Bei einem Ortstermin des Bauausschusses am 13.10.2014, hat Herr Gabriel von der Verwaltung, die anwesenden Ausschussmitglieder noch einmal darauf hingewiesen, dass die Gemeinde bisher in keinem Ortsteil Instandsetzungsmaßnahem an beschädigten Gebäuden finanziell mit durchgeführt hat. Eine finanzielle Beteiligung  für den Rückbau des Dachüberstandes wurde deshalb abgelehnt. Die Ausschussmitglieder schlugen stattdessen vor, in dem gefährdeten Bereich, durch die Aufstellung eines Blumenkübels, Abhilfe zu schaffen. Der Vorschlag sollte vom Landkreis geprüft werden. Die Prüfung ergab u. a.: „Die Aufstellung eines Blumenkübels bedarf keiner verkehrsbehördlichen Anordnung, da  es sich dabei nicht um ein Verkehrszeichen oder eine Verkehrseinrichtung handelt.“ (siehe Schreiben vom 12.11.2014).

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

·          Eine finanzielle Beteiligung der Gemeinde an den Kosten eines Rückbaues der Dachkante wird abgelehnt.

·          Die Aufstellung eines Blumenkübels, mit den dazu notwendigen Sicherungsschildern wird befürwortet/abgelehnt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                     

Jährliche Folgekosten:               

Jährliche Abschreibungen: