Aufstellung Pflanzkübel "Westernstraße" im OT Bornum
Sachverhalt:
Mit der DS B-XVII/137/2014 vom 18.08.2014 wurde den Ratsgremien der Schriftverkehr (Herrn Borris/Landkreis/Gemeindeverwaltung), mit der Bitte um Kenntnisnahme und der Erarbeitung eines Beschlussvorschlages übersandt. Bei einem Ortstermin des Bauausschusses am 13.10.2014, hat Herr Gabriel von der Verwaltung, die anwesenden Ausschussmitglieder noch einmal darauf hingewiesen, dass die Gemeinde bisher in keinem Ortsteil Instandsetzungsmaßnahem an beschädigten Gebäuden finanziell mit durchgeführt hat. Eine finanzielle Beteiligung für den Rückbau des Dachüberstandes wurde deshalb abgelehnt. Die Ausschussmitglieder schlugen stattdessen vor, in dem gefährdeten Bereich, durch die Aufstellung eines Blumenkübels, Abhilfe zu schaffen. Der Vorschlag sollte vom Landkreis geprüft werden. Die Prüfung ergab u. a.: „Die Aufstellung eines Blumenkübels bedarf keiner verkehrsbehördlichen Anordnung, da es sich dabei nicht um ein Verkehrszeichen oder eine Verkehrseinrichtung handelt.“ (siehe Schreiben vom 12.11.2014).
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten,
folgende Beschlüsse zu fassen:
·
Eine
finanzielle Beteiligung der Gemeinde an den Kosten eines Rückbaues der
Dachkante wird abgelehnt.
·
Die
Aufstellung eines Blumenkübels, mit den dazu notwendigen Sicherungsschildern
wird befürwortet/abgelehnt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: