Sachverhalt:
Mit dem 2. Nachtragshaushaltsplan 2014 wird
die Anpassung an die schon jetzt vorhersehbare weitere Haushaltswirtschaft
vollzogen. Die Notwenigkeit zur Aufstellung des Nachtragshaushaltes ergibt sich
aus dem deutlich verbesserten Planungsergebnis. Diese strukturell verbesserte
Haushaltslage ist durch erhöhte Steuereinnahmen und verschiedenen Einsparungen
entstanden. Gleichzeitig wurden die
bisher geleisteten über- und außerplanmäßiger
Aufwendungen in verschiedenen Produkten haushaltsrechtlich veranschlagt.
Zur weiteren Sachverhaltsdarstellung wird auf die beigefügten Anlagen verwiesen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Börßum
wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
- Die als Anlage beigefügte
2. Nachtragshaushaltsatzung 2014 wird gem. § 115 NKomVG erlassen.
Finanzielle
Auswirkungen: Keine
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: