Betreff
2. Nachtragshaushaltssatzung und -plan 2014 der Gemeinde Börßum
Vorlage
B-XVII/144/2014
Art
Beschlussvorlage Börßum

Sachverhalt:

Mit dem 2. Nachtragshaushaltsplan 2014 wird die Anpassung an die schon jetzt vorhersehbare weitere Haushaltswirtschaft vollzogen. Die Notwenigkeit zur Aufstellung des Nachtragshaushaltes ergibt sich aus dem deutlich verbesserten Planungsergebnis. Diese strukturell verbesserte Haushaltslage ist durch erhöhte Steuereinnahmen und verschiedenen Einsparungen entstanden.  Gleichzeitig wurden die bisher geleisteten  über- und außerplanmäßiger Aufwendungen in verschiedenen Produkten haushaltsrechtlich veranschlagt.

 

Zur weiteren Sachverhaltsdarstellung wird auf die beigefügten Anlagen verwiesen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

  • Die als Anlage beigefügte 2. Nachtragshaushaltsatzung 2014 wird gem. § 115 NKomVG erlassen.

 


Finanzielle Auswirkungen:  Keine

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                     

Jährliche Folgekosten:               

Jährliche Abschreibungen: