Sachverhalt:
Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2014 wird die Anpassung an die schon jetzt vorhersehbare weitere Haushaltswirtschaft vollzogen. Die Pflicht zur Aufstellung des Nachtragshaushaltes ergibt sich aus der wesentlichen Veränderung der Finanzhilfe im Zusammenhang mit den Abrechnungen der Vorjahre.
Der Nachtragsstellenplan ist aufgrund der Gruppenerhöhung (KITA Cramme) und der dringend erforderlichen Einstellung einer ständigen Vertretungskraft erforderlich.
Weitere Erläuterungen zum Nachtragshaushalt gehen aus dem beigefügten Vorbericht hervor.
Beschlussvorschlag:
·
Die als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltssatzung
2014 wird gem. § 115 NKomVG erlassen und der 1. Nachtragshaushaltsplan 2014
sowie der 1. Nachtragsstellenplan 2014 wird beschlossen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: