Sachverhalt:
Nach § 9 Abs. 1 und 2 der Zweckverbandsordnung vom 13.06.2012 wählt die
Verbandsversammlung für die Dauer der Wahlperiode eine
Verbandsgeschäftsführerin oder einen Verbandsgeschäftsführer sowie eine
Stellvertreterin oder einen Stellvertreter.
Seit Bestehen des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald wird die Aufgabe
des Verbandsgeschäftsführers vom Samtgemeindebürgermeister der Samtgemeinde
Oderwald und die Stellvertretung vom allgemeinen Verwaltungsvertreter des
Samtgemeindebürger-meisters wahrgenommen.
Die Wahlperiode von Herrn Karl-Heinz Spier endete am 31.10.2014. Seit
01.11.2014 ist
Herr Marc Lohmann Samtgemeindebürgermeister der Samtgemeinde Oderwald.
Herr Kosel ist allgemeiner Verwaltungsvertreter des Samtgemeindebürgermeisters
und seit dem 01.04.2011 stellv. Verbandsgeschäftsführer des Zweckverbandes
Kindergarten Oderwald. Seine Wahlperiode endete ebenfalls am 31.10.2014.
Beschlussvorschlag:
- Herr Marc Lohmann, geb. am 06.08.1973,
wohnhaft in 38302 Wolfenbüttel, Masurenweg 5, wird rückwirkend für die
Zeit vom 01.11.2014 bis 31.10.2022 zum Verbandsgeschäftsführer des
Zweckverbandes Kindergarten Oderwald gewählt.
- Herr Olaf Kosel, geb. am 20.10.1966,
wohnhaft in 38312 Achim, Hagedornweg 12, wird rückwirkend für die Zeit vom
01.11.2014 bis 31.10.2022 zum Stellvertreter des Verbandsgeschäftsführers
des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald gewählt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: