Betreff
Erteilung der Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen gem. § 111 Abs. 7 NKomVG
Vorlage
ZKO/0012/2014
Art
Verwaltungsvorlage Zweckverband

Sachverhalt:

Nach § 111 Abs. 7 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) dürfen die Gemeinden zur Erfüllung Ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Die Einwerbung obliegt der Verbandsvorsitzenden oder dem Verbandsvorsitzenden mit der Verbandsgeschäftsführerin oder dem Verbandsgeschäftsführer. Über die Annahme entscheidet die Verbandsversammlung. Nach § 25 a Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung ist für Zuwendungen bis zum Betrag von € 100,00 die Verbandsvorsitzende oder der Verbandsvorsitzende mit der Verbandsgeschäftsführerin oder dem Verbandsgeschäftsführer zuständig.

 

Der Zweckverband Kindergarten Oderwald bekommt vom Niedersächsische Chorverband für die Kindertagesstätte Börßum eine zweckgebundene Spende für Liederbücher und / oder Instrumente in Höhe von € 200,00.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Zweckverbandsversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·        Der Annahme der Geldspende in Höhe von 200,00 € wird gem. § 111 Abs. 7 NKomVG zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                     

Jährliche Folgekosten:               

Jährliche Abschreibungen: