Betreff
Stellungnahme zur Machbarkeitsstudie „Samtgemeinde Oderwald sozial“.
Vorlage
C-XVII/073/2015
Art
Beschlussvorlage Cramme

Sachverhalt:

Die Machbarkeitsstudie „Samtgemeinde Oderwald sozial“ wurde in Zusammenarbeit mit dem Fachbüro merkWATT GmbH, 38100 Braunschweig erstellt.

 

Die Machbarkeitsstudie war zunächst als annähernd rein gutachterliche Arbeit angelegt, entwickelte sich im Laufe des Prozesses aber immer stärker zu einer auf „Akteursbeteiligung“ basierenden Untersuchung. Dabei sind in erster Linie die öffentliche Veranstaltung „Leben rund um den Oderwald im Jahr 2020 plus x“ und die Treffen der Steuergruppe als richtungsweisende Meilensteine zu nennen. Darüber hinaus fanden zahlreiche Telefonate und persönliche Gespräche mit verschiedenen Personen aus Verwaltung, Politik und Wirtschaft sowie thematische Konferenzen statt.

 

Im Mittelpunkt der Bedarfsabfrage stand die Frage „Was brauchen wir und was tun wir, damit wir in unseren einzelnen Ortschaften gerne leben und auch alt werden können?“. Dazu wurden zunächst Ideen aus den Bereichen soziale, medizinische und kulturelle Bedarfe gesammelt. Schnell wurde deutlich, dass die Zuordnung nicht immer eindeutig ist und die Bedarfe teilweise über das Spektrum der sozialen, medizinischen und kulturellen Dienstleistungen hinausreichen. Es lassen sich bei den genannten Angebotswünschen sechs Bedarfscluster erkennen:

 

§  Mobilität

§  Wohnen (auch im Alter)

§  medizinische Versorgung

§  Pflege

§  Kinderbetreuung und Jugendangebote

§  Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs

Die in der öffentlichen Veranstaltung am 05.05.2014 geäußerten spezifischen Bedarfe der einzelnen Gemeinden sind in der beigefügten Tabelle zusammengestellt:

Die vorliegende Machbarkeitsstudie „Samtgemeinde Oderwald sozial“ sollte untersuchen, welche sozialen Dienstleistungsangebote die Menschen benötigen, um auch zukünftig möglichst gern und lange in den Ortschaften der Samtgemeinde Oderwald leben zu können. Die Machbarkeit dieser Bedarfe war zu beleuchten und ggf. sollten Wege zur Realisierung aufgezeigt werden.

Schnell wurden im Prozess zwei entscheidende Dinge deutlich:

-       Die Steuergruppe und die Menschen, die sich in die Akteursbeteiligung eingebracht haben, möchten die artikulierten Bedarfe so lokal wie möglich befriedigt wissen. Das bedeutet, dass der entscheidende Entwicklungsweg nicht in zentralen Institutionen und großen, von außen kommenden Investitionen bestehen soll. Stattdessen soll das Projekt „Samtgemeinde Oderwald sozial“ im Kern in einer Stärkung und Weiterentwicklung von bürgerschaftlichem, möglichst nachbarschaftlichem Engagement bestehen, welches durch ein professionelles Rückgrat ergänzt und in seiner Arbeitsfähigkeit gestützt wird.

-       Der Begriff der sozialen Dienstleistungen muss weiter gefasst werden als zunächst gedacht, da sämtliche Bedarfe in den Bereichen Mobilität, Wohnen, medizinische Versorgung, Pflege, Kinder- und Jugendangebote und Grundversorgung mit Waren des täglichen Bedarfs[1] seitens der betroffenen Bevölkerung als soziale Dienstleistungsangebote angesehen werden. Damit entstand im Rahmen der Machbarkeitsstudie die Herausforderung, einerseits zu vertiefende Schwerpunkte zu setzen, und andererseits Wege zu finden, um auch die nicht zu vertiefenden Bereiche im Fokus zu behalten. 

Es wurde festgestellt, dass für manche der genannten Bedarfscluster auch andere Träger der öffentlichen Daseinsvorsorge aktiv sind und an Lösungen arbeiten, insbesondere der Landkreis Wolfenbüttel und der Zweckverband Großraum Braunschweig. Dies eröffnet der Samtgemeinde, ihren Mitgliedsgemeinden und der Bevölkerung der Samtgemeinde Oderwald die Möglichkeit und die Aufgabe, auf diese Prozesse Einfluss zu nehmen, die eigenen Interessen engagiert zu artikulieren und an Lösungen mitzuarbeiten. Die hiervon betroffenen Themen wurden im Rahmen der Studie nicht weiter vertieft, sondern die Steuergruppe nahm sie als „Hausaufgabe“ für die Samtgemeinde Oderwald an.

 

Die Steuergruppe legte fest, dass die Themen Wohnen im Alter und gesundheitliche Vorsorge in der Machbarkeitsstudie vertieft sowie eine erste Konzeption für eine koordinierende Stelle erarbeitet werden sollte.

Selbstbestimmtes und gemeinschaftliches Wohnen auch im Alter

Ziel der Samtgemeinde ist es, in möglichst allen Ortschaften die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Menschen mit Handicap, z. B. aufgrund ihres Alters, weiterhin in der angestammten Wohnung oder zumindest in der sozialen Umgebung wohnen können. Es wurde festgestellt, dass es grundsätzlich zahlreiche Möglichkeiten gibt, um dies zu erreichen. Welche der Möglichkeiten für welche Ortschaft passen und wie sie etabliert werden können, muss einer detaillierten Untersuchung und Planung unter intensiver Einbeziehung der jeweiligen Bevölkerung in einer nächsten Stufe des Projektes „Oderwald sozial“ vorbehalten bleiben. Dort wird sich auch klären, inwieweit die öffentliche Hand (z. B. Samtgemeinde und Gemeinden) als Träger der öffentlichen Daseinsvorsorge selbst als Akteur und finanzierend – möglichst unter Inanspruchnahme von Fördergeldern – auftreten müssen und können.  

Gesundheitliche Versorgung

Es gibt einige Möglichkeiten, die zunehmend problematisch werdende hausärztliche Versorgung durch ergänzende Elemente teilweise zu ersetzen und anzureichern.

Diese Elemente sind teilweise krankenkassenfinanziert (hausärztliche Versorgungsassistentinnen „VERAHs®“ sowie die „Rollende Arztpraxis“). Sinnvollerweise werden sie jedoch noch um Facetten ergänzt, die vor allem die soziale Gesundheit im Blick haben und eher bürgerschaftlich getragen sind. Die Samtgemeinde und die Gemeinden können und sollten das Entstehen und Konsolidieren dieser unterschiedlichen Angebote mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln anregen, politisch unterstützen und punktuell fördern.

Kontaktstelle „Oderwald sozial“

Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurde ein Konzept für eine Kontaktstelle „Oderwald sozial“ erarbeitet. Eine solche professionell betriebene und wahrscheinlich wesentlich von der Samtgemeinde finanzierte Kontaktstelle ist nach Auffassung aller Beteiligter ein unverzichtbares Rückgrat  für ein vielfältiges und qualifiziertes bürgerschaftliches Engagement, durch welches im Idealfall sämtliche der genannten Bedarfsfelder berührt werden. Die Kontaktstelle soll als erste Anlaufstelle für Rat- und Unterstützungssuchende dienen, sie soll Akteure vernetzen und sie soll die Träger bürgerschaftlichen Engagements in ihrer Arbeit auf vielfältige Weise unterstützen, u. a. durch Nutzbarmachung von Angeboten und Förderungen von der EU-, Bundes- und Landesebene. Die erarbeitete Konzeption ist nach Abschluss einer weiteren, konkretisierenden Stufe des Projekts „Oderwald sozial“ zu überprüfen, an die gewonnenen Erkenntnisse anzupassen und anschließend umzusetzen.

Um den Weg zu einer zweiten Stufe des Projekts „Oderwald sozial“ zu ebnen, wurde im Rahmen dieser Machbarkeitsstudie abschließend eine Skizze für einen Förderantrag zur Fortsetzung des Projektes verfasst sowie erste Gespräche mit potenziellen Fördergebern geführt, die ermutigend verliefen. Gemäß dieser Skizze sollte die zweite Stufe des Projektes im Kern aus folgenden Elementen bestehen:

§    Die genauen Bedarfe für angepassten Wohnraum sollen ortsspezifisch genau abgeklärt und daraus Konzepte für Wohnprojekte entwickelt werden, die anschließend an die zweite Projektphase in eine konkrete Planungsphase überführt werden können.

§    Es sollen Systeme initiiert werden, die sich originär der Aufgabe verschreiben, auf nicht-kommerzielle Weise bürgerschaftlich und möglichst nachbarschaftlich Hilfsangebote vorzuhalten. Dabei ist auch zu klären, welche dauerhafte Unterstützung notwendig ist, um diese Systeme funktionstüchtig zu erhalten, also z. B. ein „Einschlafen“ wegen Überforderung zu verhindern.

§    Alle inhaltlichen Aktivitäten der zweiten Stufe des Projektes sind unter intensiver Beteiligung von Akteuren mit starker Öffentlichkeitsarbeit durchzuführen.

 

 

Die hier skizzierte Fortsetzung des Projektes „Oderwald sozial“ ist stets im Zusammenhang mit anderen, auch bereits laufenden Initiativen zu sehen. So lassen sich unnötige Doppelarbeiten vermeiden und durch Synergieeffekte aus allen Aktivitäten maximale Nutzen ziehen. Außerdem ergeben sich möglicherweise weitere Fördermöglichkeiten für die weiteren Schritte.

So sollte „Oderwald sozial“ unbedingt in Beziehung gesetzt werden zu den Projekten „Marktplätze“ und „Zukunftsregion Gesundheit“ des Landkreises Wolfenbüttel. Eine weitere wichtige Verknüpfung ist die zum weiteren ILE(K)-Prozess Nördliches Harzvorland+, in dessen Rahmen die vorliegende Machbarkeitsstudie erstellt wurde. Eine besondere Chance für das Projekt „Oderwald sozial“ bietet möglicherweise der „Masterplan Demografie“, der zurzeit vom ZGB erstellt wird. Der Masterplan wird einerseits die Basis für die künftige Fördermittelgewährung durch das Amt für Regionalentwicklung sein. Außerdem stellt sich die Frage, ob über die Ebene des ZGB die Fragestellungen und Ergebnisse des Projektes „Oderwald sozial“ eventuell eine überörtliche Wahrnehmung und Bedeutung erfahren können.

Die Ergebnisse der Studie, das große Interesse und die Rückmeldungen vieler Institutionen und Personen zeigen, dass die Samtgemeinde Oderwald mit dem Projekt „Oderwald sozial“ einen sinnvollen und vielversprechenden Weg eingeschlagen hat, um wichtigen Herausforderungen der Zukunft aktiv zu begegnen. Es spricht alles dafür, den Weg Schritt für Schritt weiter zu gehen, Planungen zu konkretisieren und zur Umsetzung zu bringen.

 



 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Cramme wird um Stellungnahme

·         zum weiteren Verfahren

·         der Fortführung der Studie

·         mögliche Schwerpunktprojekte im Zusammenhang mit „Samtgemeinde Oderwald sozial“


gebeten.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                                                                           

Jährliche Folgekosten:                                                                   

Jährliche Abschreibungen: