Betreff
Bauleitplanung - Bebauungsplan“ Windenergieanlagen Cramme, 1. Änderung" in Cramme; Satzungsbeschluss;
Stellungnahme und Abwägung zu eingegangenen Bedenken und Anregungen im Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
Vorlage
C-XVII/074/2015
Art
Beschlussvorlage Cramme

Sachverhalt:

 

Das Büro für Stadtplanung Dr.-Ing. W. Schwerdt, Braunschweig, hat den Entwurf zum Bebauungsplan „Windenergieanlagen Cramme, 1. Änderung“ in Cramme  erarbeitet

Aufgrund der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen für das Bebauungsplangebiet „Windenergieanlagen Cramme, 1. Änderung“ in Cramme  sind Stellungnahmen und Einwände von Bürgern und teilweise auch von den Trägern öffentlicher Belange  eingegangen.

Das Büro für Stadtplanung Dr.-Ing. W. Schwerdt hat diese eingegangenen Stellungnahmen geprüft und dazu entsprechende Beschlussempfehlungen erarbeitet.

 

Die Unterlagen und die Begründung, der Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung für den Bebauungsplan „Windenergieanlagen Cramme, 1. Änderung“ in Cramme sind der Drucksache beigefügt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Sollte der Rat der Gemeinde Cramme  den erarbeiteten Stellungnahmen zustimmen und diese übernehmen, sind folgende Beschlüsse zu fassen:

 

  • Der Rat der Gemeinde Cramme beschließt, die vorliegenden Stellungnahmen der betroffenen Träger öffentlicher Belange und Dritter, wie vorgeschlagen zu behandeln.

  • Der Rat der Gemeinde Cramme beschließt gem. § 10 Baugesetzbuch den Bebauungsplan „Windenergieanlagen Cramme, 1. Änderung“ als Satzung. Der  Begründung, dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung wird zugestimmt.

 

 


 

Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                                                                           

Jährliche Folgekosten:                                                                   

Jährliche Abschreibungen: