Stellungnahme und Abwägung zu eingegangenen Bedenken und Anregungen im Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
Sachverhalt:
Das Büro für Stadtplanung Dr.-Ing. W. Schwerdt,
Braunschweig, hat den Entwurf zum Bebauungsplan „Windenergieanlagen Cramme, 1.
Änderung“ in Cramme erarbeitet
Aufgrund der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen
für das Bebauungsplangebiet „Windenergieanlagen Cramme, 1.
Änderung“ in
Cramme sind Stellungnahmen und Einwände
von Bürgern und teilweise auch von den Trägern öffentlicher Belange eingegangen.
Das Büro für Stadtplanung Dr.-Ing. W. Schwerdt hat
diese eingegangenen Stellungnahmen geprüft und dazu entsprechende
Beschlussempfehlungen erarbeitet.
Die
Unterlagen und die Begründung, der Umweltbericht und die zusammenfassende
Erklärung für den Bebauungsplan „Windenergieanlagen Cramme, 1.
Änderung“ in
Cramme sind der Drucksache beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Sollte
der Rat der Gemeinde Cramme den
erarbeiteten Stellungnahmen zustimmen und diese übernehmen, sind folgende Beschlüsse zu fassen:
- Der Rat der Gemeinde Cramme beschließt,
die vorliegenden Stellungnahmen der betroffenen Träger öffentlicher
Belange und Dritter, wie vorgeschlagen zu behandeln.
- Der Rat der Gemeinde Cramme beschließt
gem. § 10 Baugesetzbuch den Bebauungsplan „Windenergieanlagen
Cramme, 1. Änderung“
als Satzung. Der Begründung, dem
Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: